Künftig schneller zum Termin beim Arzt
Neues Gesetz und weitere Festlegungen in Kraft getreten
Was ist konkret vorgesehen?
Das Gesetz legt fest, dass die Mindestzahl an wöchentlichen Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden erhöht wird. Bestimmte Fachärzte - Frauen- oder HNO-Ärzte - sollen zudem fünf Stunden pro Woche anbieten müssen, die Versicherte ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch nehmen können.
Welche Zusatzleistungen erhalten Ärzte?
Wenn ein Hausarzt seinem Patienten einen dringenden Facharzttermin vermittelt, bekommt er dafür einen Zuschuss von mindestens zehn Euro zusätzlich. Der behandelnde Facharzt erhält eine Vergütung außerhalb seines Budgets. Dasselbe gilt für Leistungen, die in offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden sowie bei Patienten, die der Arzt von einer Terminservicestelle vermittelt bekommen hat.
Bei Vermittlung durch eine Terminservicestelle kommen die Mediziner zusätzlich in den Genuss eines nach Wartezeiten gestaffelten Zuschlags. Ein Plus von 50 Prozent auf die Versichertenpauschale wird fällig, wenn der Termin innerhalb einer Woche zustande kommt. Für eine Behandlung in der zweiten Woche soll es einen Aufschlag von 30 Prozent geben. In der dritten und vierten Woche sind es 20 Prozent.
Wie werden die Terminservicestellen künftig aussehen?
Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig rund um die Uhr per Telefon über 116 117 erreichbar sein. Zudem soll es einen Onlineservice geben. Ab 2020 sollen Patienten auch per App an Arzttermine kommen. Die Terminservicestellen sollen auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln.
Welche Verbesserungen sind sonst noch vorgesehen?
Zur besseren Versorgung in ländlichen Regionen sollen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen etwas einfallen lassen, um die gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz sieht mobile Einrichtungen wie Arztbusse oder digitale Sprechstunden vor.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab 1. Januar 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
Mit Smartphone oder Tablet sollen die Versicherten künftig auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. Diesen Service müssen die Kassen spätestens 2021 anbieten.
Die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen die Ärzte ab 2021 nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.
Bei HIV-Infektionen wird die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (Prep) zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wird vor und nach sexuellen Kontakten ein Medikament eingenommen, um sich vor einer Ansteckung mit HIV zu schützen.
Für junge Krebspatienten mit Kinderwunsch sollen die Krankenkassen die Kosten für die Konservierung von Ei- und Samenzellen übernehmen, weil ihnen die Unfruchtbarkeit droht.
Im Internet soll ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren Leistungen erstellt werden.
Pflegebedürftige sollen auf Kosten der Kassen auch die Angebote reiner Betreuungsdienste in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel im Haushalt helfen, einkaufen oder vorlesen. Bislang übernehmen die Kassen die Kosten nur für Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden.
Den Patienten sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Den Ausschluss bestimmter Lieferanten soll es nicht mehr geben. AFP/nd
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