Pflegechefs fordern höhere Löhne

Soziale Dienste gründen Arbeitgeberverband - Gewerkschaft hofft auf Branchentarifvertrag

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

Mehr als eine Million Menschen arbeiten in der Bundesrepublik in der Pflege. Oft erhalten sie von ihren Arbeitgebern - privaten Unternehmen, staatlichen Heimen und Sozialverbänden - nur niedrige Löhne. Die Arbeitsbedingungen sind hart, Schichtbetrieb und kurzfristig angesetzte Überstunden gelten als normal. In der stationären Altenpflege fallen laut Angaben der Krankenkassen jeden Tag 6,3 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Krankheit aus. Und in der Pflege gibt es auch überdurchschnittlich häufig Langzeiterkrankungen: Beschäftigte können dann oft mehr als vier Wochen lang nicht arbeiten.

Das alles soll sich nun ändern - wenn es nach dem Willen wichtiger Arbeitgeber geht. Vertreter mehrerer Wohlfahrtsverbände haben sich darauf verständigt, im Juni einen neuen Arbeitgeberverband zu gründen. Der Verband soll, so das Ziel der Gründer, durch den Abschluss eines für die gesamte Branche verbindlichen Tarifvertrages die Interessen aller Beteiligten besser berücksichtigen.

Mit der neuen »Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche« soll die Grundlage geschaffen werden, um Verhandlungen mit den für die Pflegebeschäftigten zuständigen Gewerkschaften zu führen. Beteiligt sind mehrere große Pflegeanbieter und -verbände, unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), diakonische Einrichtungen in Niedersachsen und die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt das Projekt.

»Rund 1,1 Millionen Menschen arbeiten bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen«, sagte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. »Ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung.« Das wolle man ändern. Pflegekräfte sollten bundesweit verlässliche Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung bekommen.

Gegenwärtig erhalten Altenpflegefachkräfte rund 600 Euro weniger als Pflegekräfte im Krankenhaus, die eine vergleichbare Arbeit verrichten, rechnet der ASB vor. »Diese Lücke muss geschlossen werden, damit sich mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Altenpflege entscheiden und Pflegekräfte nicht aus finanziellen Gründen in den Krankenpflegebereich abwandern«, erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes, Knut Fleckenstein. Der Sozialdemokrat aus Hamburg saß bis vor Kurzem im Europaparlament. Die Wohlfahrtsverbände versprechen sich von dem neuen Arbeitgeberverband verlässliche wirtschaftliche Grundlagen. Die können sie aus eigener Kraft nicht schaffen.

Die an der Neugründung beteiligten Verbände stehen für etwa die Hälfte der mehr als 12 000 Pflegeheime in Deutschland. Daneben gibt es auch den 1964 gegründeten »Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste« und seit 2009 den »Arbeitgeberverband Pflege«, der laut eigenen Angaben die politischen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen »der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen« in der Pflegewirtschaft vertritt. Vor allem die Zahl der privaten Anbieter wächst rasant. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 sind über 26 000 Dienste und Einrichtungen entstanden, die sich um häusliche Pflege und Pflege im Heim kümmern.

Auch die Anzahl der Pflegeberechtigten wächst von Jahr zu Jahr. Aktuell zählen die Verbände mehr als 3,4 Millionen zu pflegende Menschen. Kaum einem anderen Berufsfeld wird daher für die Zukunft solch ein Wachstum vorhergesagt. Auch in der Krankenpflege hat die Zahl der Beschäftigten stetig zugenommen. Aufgrund des demografischen Wandels werden sich die Zahl der Pflegebedürftigen und die der Beschäftigten bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln, schätzen Experten.

Um branchenweit gleiche Arbeitsverhältnisse herzustellen, setzen AWO, Diakonie und ASB auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Ziel ist es, dass die gefundenen Abschlüsse durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt werden, um Lohndumping zu verhindern.

Die Bundesregierung hat der Gewerkschaft ver.di und den Vertretern der Wohlfahrtsverbände bereits angeboten, eine von beiden Seiten ausgehandelte Lohnregelung der ganzen Branche zwingend vorzuschreiben. Eine entsprechende Änderung im Arbeitnehmerentsendegesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt werden. Damit wäre der gesetzliche Weg frei für einen bundesweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege. Nun gehe es darum, keine weitere Zeit zu verlieren, heißt es bei ver.di. Die zuständige Tarifkommission habe bereits im Januar ihren Forderungskatalog aufgestellt.

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