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EU will »Visahebel« ansetzen
Brüssel plant, mangelnde Kooperation in Flüchtlingsfragen zu bestrafen / Strengere Regularien bei Visavergabe
Brüssel. Die Europäische Union will künftig strenger bei der Visavergabe für Menschen aus Drittstaaten verfahren, wenn diese nicht nach Ermessen der EU ausreichend Geflüchtete wiederaufnehmen. Wie die EU-Mitgliedstaaten am Donnerstag beschlossen, soll bei unzureichender Rücknahmebereitschaft künftig »die Bearbeitung von Visumsanträgen als Hebel eingesetzt werden«. Die EU kann dann entscheiden, ob sie Bearbeitungszeiten verlängert, die Visa-Gültigkeit verkürzt, höhere Kosten erhebt oder kostenlose Visa für bestimmte Gruppen wie Diplomaten streicht.
Die Änderungen sind in einer Überarbeitung des europäischen Visakodex enthalten. Demnach soll die EU-Kommission die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern, bei der Rücknahme »irregulärer Migranten« mindestens einmal im Jahr bewerten. Wenn ein Staat nicht kooperiert, soll die Kommission den Mitgliedstaaten einen Beschluss für »spezifische restriktive Maßnahmen« bei der Visavergabe vorschlagen. Umgekehrt sollen kooperative Länder belohnt werden. Laut EU-Rat kann die EU-Kommission dann vorschlagen, dass die Visumsgebühr gesenkt, die Entscheidungsfrist verkürzt oder die Gültigkeit von Mehrfachvisa verlängert wird.
Die Staats- und Regierungschefs hatten die EU-Kommission 2017 dazu aufgefordert, die Hebelwirkung der gemeinsamen Visumpolitik bei der Abschiebung illegaler Migranten besser zu nutzen. Im Folgejahr legte die Brüsseler Behörde dann einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor.
Im Falle von Bangladesch wurde dieses Druckmittel im Rahmen eines Pilotprojekts der EU bereits getestet. Diplomaten zufolge führte dies zu einem deutlichen Anstieg der Rücknahmebereitschaft. Nach Angaben der Kommission wurden 2016 fast 14 Millionen Schengen-Visa ausgestellt. Dem Schengenraum, in dem es in der Regel keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen gibt, gehören 26 europäische Länder an.
Der geänderte Visakodex wird voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten. Er gilt sechs Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Agenturen/nd
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