Kipping ruft Bundestag zu Verhinderung von »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« auf

Linken-Chefin: »Neuer, schäbiger Höhepunkt« der Asylpolitik der Regierung

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Vor der Abstimmung im Bundestag über das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat LINKEN-Chefin Katja Kipping die Abgeordneten aufgerufen, die geplanten Verschärfungen bei Abschiebungen zu verhindern. Sie appelliere an alle Abgeordneten, »die sich der Verfassung verpflichtet fühlen, diese menschenverachtende Politik« nicht mitzutragen, sagte Kipping der Nachrichtenagentur AFP.

Lesen Sie hier den Hintergrund: Hau-Ab-Gesetz bekommt Segen der SPD

Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über mehrere Gesetze des sogenannten Migrationspakets der großen Koalition ab, darunter das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«. Eine Zustimmung mit der Mehrheit von Union und SPD wird erwartet.

Die Asylpolitik dieser Regierung sei »schlicht erschreckend«, sagte Kipping. Die große Koalition habe in den letzten Jahren »kontinuierlich grundlegende Rechte von Menschen beschnitten«, die auf der Suche nach Asyl nach Deutschland kommen. »Diese Initiative ist allerdings ein neuer, schäbiger Höhepunkt«, fügte die LINKEN-Chefin hinzu. Sie sprach von einer »geplanten Totalsanktionierung von Menschen«, die damit »durch Aushungern« aus dem Land vertrieben werden sollten.

Kipping kritisierte auch das Verfahren im Bundestag. Innerhalb von 60 Minuten sollten die Abgeordneten darüber entscheiden, ob sie eine Inhaftierung von Menschen befürworteten, die kein Verbrechen begangen hätten, welches Anrecht auf Datenschutz Menschen im Asylprozess hätten und wie lange der Staat darüber bestimmen dürfe, wo sie sich aufhalten müssen.

Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« sieht Sanktionen wie ein Arbeitsverbot für jene vor, die ihre Identität verschleiern. Abschiebehäftlinge sollen künftig anders als bisher auch in Strafanstalten untergebracht werden können. Außerdem werden die Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams ausgeweitet. Schließlich wird für die Polizei bundesweit das Recht zum Betreten von Wohnungen eingeführt, in denen Abschiebekandidaten vermutet werden. AFP/nd

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