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Senatskanzlei behindert Wohnungsplan

Mit immer neuen Forderungen zu einer Beschleunigung des Wohnungsbaus verhindert die Senatskanzlei eine Verabschiedung des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 ist fertig - und wird dennoch seit Wochen nicht im Senat beschlossen«, echauffiert sich Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) am Montag. Sie tut dies, nachdem zum wiederholten Male aus der Senatskanzlei die Verabschiedung des Plans verzögert wurde. Nach nd-Informationen soll es zuletzt in der Staatssekretärsrunde am Montag ordentlich gekracht haben.

Lompscher hält diese Verzögerung für »falsch«, da der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 »sowohl mit Expert/innen, zivilgesellschaftlichen Akteur/innen und Verbandsvertreter/innen im Begleitkreis, als auch mit den Bezirken, dem Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans und allen anderen Stadtentwicklungsplänen abgestimmt« sei. Zusammen bildeten diese Pläne »die Grundlage für die koordinierte Steuerung des Wachstums unserer Stadt«. Alle Stadtentwicklungspläne (SteP) und alle Fachplanungen des Landes Berlin - vom Wohnungsbau über Kitaplätze, Verkehrsplanung, Schulraumversorgung, Krankenhausplätze und so weiter - basierten auf der vom Senat 2016 beschlossenen und 2017 aktualisierten Bevölkerungsprognose, erklärte Lompscher.

Laut der Prognose werden bis zum Jahr 2030 rund 194 000 Wohnungen benötigt. »Im StEP Wohnen 2030 sind Flächen für rund 200 000 Wohnungen nachgewiesen und darüber hinaus weitere Wohnungsbaupotenziale aufgeführt«, so die Senatorin.

Vor allem Volker Härtig, Vorsitzender des Fachausschusses Soziale Stadt der SPD Berlin forderte öffentlich höhere Zielzahlen beim Wohnungsbau, ohne sich auf konkrete Prognosen stützen zu können.

Der SteP Wohnen 2030 werde »stetig fortgeschrieben«, so Lompscher und könne daher angepasst werden, »wenn neue Prognosewerte vorliegen«.

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