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Sterben lassen erlaubt
Ulrike Henning über das Grundsatzurteil zur ärztlichen Suizidbeihilfe
Tod, Suizid und Sterben sind in unserer Gesellschaft immer noch tabuisiert. Um so heftiger werden alle Versuche diskutiert, in den Umgang mit diesen Themen eine gewisse Ordnung zu bringen. Da gibt es Positionen, die überall Geschäftemacherei vermuten, mehr noch: die endgültige Verwertung des Sterbens im Interesse des Kapitals. Verneint wird damit zugleich, dass Menschen über ihr Lebensende verfügen dürften. Im Ansatz hat das etwas Erzkatholisches - jeder habe zu leben und zu leiden, bis ein überirdischer Ratschluss einen Ausgang öffnet.
Nun wurde mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zumindest für Ärzte ein genau umschriebener Handlungsspielraum bestätigt. Die Mediziner dürfen Suizidwillige, die selbstständig zu einem klaren Beschluss für ihr Lebensende kamen, sterben lassen. Sie müssen nicht reanimieren, auch nichts in dieser Richtung unternehmen. Das ist schon viel.
Aber das eine jetzt tun zu dürfen, heißt nicht, das andere zu lassen. Als da zum Beispiel wäre: Schwerstkranken jegliche Symptome lindern, unter anderem mehr Hospizplätze schaffen und die Kapazitäten der ambulanten Pflege am Lebensende stärken. Noch allgemeiner: Raum und Zeit für Zuwendung geben, nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
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