Wenn Reichsbürger ihre Waffen zurückwollen

Dutzende Rechte klagen in Bayern auf Rückgabe ihrer Schusswaffen

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Dutzende mutmaßliche »Reichsbürger« in Bayern fordern vor Gericht ihre Waffen zurück. Allein am Verwaltungsgericht München sind nach Angaben eines Sprechers aktuell rund 70 entsprechende Klagen anhängig. Gleich vier davon werden an diesem Mittwochmorgen verhandelt. Unter den Klägern sind auch ein ehemaliger Biathlet und ein prominenter Gebirgsschütze. Bayernweit waren zum Stichtag Ende März »in 98 Fällen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Waffenbehörde anhängig«, wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage mitteilte.

Rund 20 davon sind derzeit in höherer Instanz am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. »Im Verhältnis zu den derzeit insgesamt anhängigen waffenrechtlichen Verfahren, machen diese Verfahren in etwa 30 Prozent aus«, sagte eine Sprecherin.

Zu den aktuellen Fällen kommen noch zahlreiche, die schon abgeschlossen sind. Am Verwaltungsgerichts München sind das 35, am Verwaltungsgericht Ansbach sogar mehr als 40, wie ein Sprecher mitteilte. Von 48 Fällen insgesamt würden dort derzeit noch vier oder fünf bearbeitet. Am Verwaltungsgericht Regensburg sind rund ein Dutzend Verfahren abgeschlossen, in rund einem halben Dutzend Verfahren steht eine Entscheidung nach Sprecherangaben noch aus. Das Würzburger Verwaltungsgericht meldete zehn abgeschlossene Verfahren und ein laufendes.

Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19.000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16.500.

Unter verstärkter Beobachtung der Behörden steht die Szene seit den tödlichen Schüssen eines »Reichsbürgers« auf einen Polizisten im fränkischen Georgensmünd im Oktober 2016. Seither wurden sogenannten Reichsbürgern im Freistaat nach Angaben des bayerischen Innenministeriums insgesamt 778 Waffen entzogen. Vor allem im Jahr 2017 wurden dann zahlreiche Klagen gegen diese Bescheide eingereicht.

Deutschlandweit waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch 910 »Reichsbürger und Selbstverwalter« als Waffenbesitzer bekannt. Seit dem Beginn der Beobachtung im Jahr 2016 wurden Angehörigen der Szene mindestens 570 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.

Am Verwaltungsgericht München gingen die Entscheidungen in den Klageverfahren meistens zu Gunsten der Behörden und gegen die Kläger aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle habe sich der Verdacht erhärtet oder »nicht mit der notwendigen Sicherheit ausräumen lassen«, wie ein Sprecher sagte. Denn anders als im Strafrecht gilt bei diesen Verfahren nicht »im Zweifel für den Angeklagten«. Der Maßstab ist quasi umgekehrt: So lange es Zweifel daran gibt, dass der Besitzer einer Waffe jederzeit ordnungsgemäß damit umgeht, muss er die Waffen abgeben. dpa/nd

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