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Geflüchtetenunterkünfte verlangen horrende Gebühren

930 Euro für 12 Quadratmeter: Kommunen verlangen von anerkannten Flüchtlingen Gebühren für die Unterkunft - die sind hoch und undurchsichtig.

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Frankfurt a.M. Geflüchtete müssen zum Teil horrende Gebühren für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zahlen. Mehrere Hundert Euro für einen Schlafplatz im Vier-Bett-Zimmer sind keine Seltenheit. Dies betrifft insbesondere anerkannte Flüchtlinge, die ein eigenes Einkommen erzielten, aber noch keine Wohnung gefunden hätten. Zahlen, wie viele Personen bundesweit davon betroffen sind, gibt es nicht.

»Dieses Spannungsfeld ist nicht neu«, sagte Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl, dem Evangelischen Pressedienst. Viele Kommunen »knöpfen den Flüchtlingen echt viel Geld ab«. Grundlage seien die Kommunalabgabengesetze der Länder, gegen die es rechtlich kaum eine Handhabe gebe. Mesovic hält es aber für fraglich, ob sämtliche Betriebskosten der Flüchtlingsheime auf zahlungsfähige Bewohner umgelegt werden sollten. Flüchtlingsräte fordern sozialverträgliche Staffelungen und Abschläge für Familien mit Kindern.

Eine eigene Wohnung zu finden, ist für Geflüchtete oft schwer. »Die Betroffenen haben gemäß des Landesaufnahmegesetzes keinerlei Einfluss darauf, wo und wie sie untergebracht werden«, rügt Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat. Weil sie in den Ballungsgebieten nur schwer eine eigene Wohnung fänden, »bleibt den Flüchtlingen häufig selbst nach einer Anerkennung keine andere Wahl als in der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft wohnen zu bleiben - zu relativ absurden Preisen«.

Wie eine Studie des Berliner Institut für Integrations- und Migrationsforschung (BIM) von 2017 herausfand, stehen der Wohnungssuche unter anderem bürokratische Hürden im Wege: Wer Leistungen beziehe, müsse ein Wohnungsangebot erst von den Behörden zur Kostenübernahme prüfen lassen. Dieser Prozess dauere um die vier bis sechs Wochen, so lange würde kein Vermieter warten. Zudem würden von den Bewerbern Dokumente wie Schufa-Auskunft oder Mietschuldenfreiheit verlangt, die Ausländer schlicht nicht vorweisen könnten. Auch Vorurteile und Rassismus spielten bei vielen Vermietern eine Rolle, so die Autorinnen der Studie.

Die Kommunen sind durch Landesrecht verpflichtet, von allen anerkannten Flüchtlingen und denen, die bereits einen Job gefunden hätten, Gebühren für die Unterbringung in Heimen oder angemieteten Wohnungen zu verlangen. Die sind im Vergleich zu ortsüblichen Mieten sehr hoch, weil die meisten Satzungen Pauschalbeträge pro Person festlegen. Und wenn alle Kosten für den Betrieb umgelegt werden, etwa für den Sicherheitsdienst, Personalkosten, soziale Angebote, Instandhaltung und Abschreibung, wird es pro Kopf teuer.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verteidigt diese umstrittene Praxis. »Die Gebühr berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft«, sagte Sprecher Alexander Handschuh dem epd. In sie müssten alle tatsächlichen Kosten einfließen, die die Städte und Gemeinden zu tragen hätten.

Laut Flüchtlingsrat Niedersachsen verlangt die Stadt Neustadt am Rübenberge für ein Zimmer von zwölf Quadratmetern pro Monat 622 Euro. In Garbsen bei Hannover stehen bis zu 855 Euro in der Gebührensatzung, im nahen Hemmigen gar 930 Euro. Frankfurt am Main verlangt 710 Euro maximal, ermäßigt die Gebühren aber für Schüler, Auszubildende oder Studenten.

Eine der seltenen Ausnahmen von diesem Prozedere macht der Landkreis Harburg bei Hamburg. Seit Herbst 2016 gilt: »Die Benutzungsgebühr wird pro Person, die ein Erwerbseinkommen erzielt, erhoben und beträgt 180 Euro pro Monat. Für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 70 Euro«. Kostendeckend seien diese vergleichsweise moderaten Gebühren nicht, heißt es seitens der Verwaltung. Aber politisch so gewollt.

»Die sozialverträglichen Gebühren sind ein Anreiz, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen und eigenes Einkommen zu erzielen, um so den eigenen Lebensunterhalt zu sichern«, sagte Landrat Rainer Rempe (CDU) auf Anfrage.

Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat plädiert dafür, als Kostenobergrenze den Betrag anzusetzen, den das Sozialamt im Hartz-IV-Bezug übernehmen würde. Die heutige Regelung sei ein »deutlicher Negativanreiz für eine Arbeitsaufnahme«. Denn warum sollte jemand versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, wenn er den kompletten Verdienst für ein winziges Zimmer, das er mit anderen teilen muss, wieder abgezogen bekommt?

»Das Problem besteht in allen Bundesländern so lange, wie Geflüchtete in Unterkünften statt in Wohnungen untergebracht sind«, sagte die Berliner Sozialwissenschaftlerin Ulrike Hamann dem epd. Das liege am System selbst, »denn die Geflüchteten haben keine Mietrechte, sondern sind den undurchsichtigen Kosten, die der Betreiber veranschlagt, ausgeliefert, ohne eigene Rechte geltend machen zu können«.

Die Forscherin der Humboldt-Universität rügte zudem die Intransparenz auf diesem Feld: »Es gibt keine auswertbaren Daten, weil jeder Vertrag, den Länder oder Kommunen mit den Betreibern geschlossen haben, anders ist, abhängig zum Beispiel vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.« epd/nd

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