Polizei erschießt 19-jährigen Flüchtling

Tödlicher Einsatz in Niedersachsen / Afghane soll Beamte angegriffen haben / Flüchtlingsrat hat Fragen

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch im 4000 Einwohner zählenden Bützfleth, es gehört zur Hansestadt Stade an der Unterelbe in Niedersachsen, kennt nicht jeder jeden, aber Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU) kennt viele. Er kannte auch Aman A., einen jungen Mann aus Afghanistan, der in Deutschland eine Schreinerlehre begann, psychische Probleme dank einer Therapie in den Griff bekam und zusammen mit fünf weiteren Schutzsuchenden in dem kleinen Ort ein neues Zuhause gefunden hatte.

Als sich dort am frühen Morgen des vergangenen Samstags der Schützenumzug durch die Straßen bewegte, war Aman als Zaungast mit dabei, »und er hat mir die Hand gegeben, hat mir guten Morgen gesagt«, berichtet der Bürgermeister jetzt im Fernsehen. Am Abend jenes Schützenfesttages war der junge Afghane tot, erschossen von einem Polizisten.

Er gehörte zu den Beamten, die am Samstagabend mit zwei Streifenwagen zu der Flüchtlingsunterkunft gefahren waren, in der auch Aman A. lebte. Gegen 19.45 Uhr hatte jemand über Notruf die Polizei alarmiert, weil es in dem Haus eine Auseinandersetzung gebe, die der Afghane ausgelöst habe. Eigentlich ein Routineeinsatz. Streitigkeiten beenden, das ist täglich Brot für Polizisten. Doch im aktuellen Fall seien »vorsorglich« gleich zwei Streifenwagen losgeschickt worden, weil der 19-Jährige »bereits aus anderen Vorfällen bekannt« gewesen sei, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Stade. Mal soll er gegen ein Auto getreten, mal mit einem gezogenen Messer durch die Stadt gelaufen sein, war von den Strafverfolgern zu hören.

Die zuerst an der Unterkunft eingetroffenen Beamten hatten versucht, Aman A. durch ein offenes Fenster seiner Erdgeschosswohnung anzusprechen, er habe jedoch nicht reagiert, schildert die Staatsanwaltschaft den Beginn des Einsatzes. Als dann aber wenig später die zweite Streifenwagenbesatzung die Wohnung des jungen Mannes betrat, habe dieser eine Hantelstange aus Eisen ergriffen und sei damit auf die Uniformierten losgegangen. »Der Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizisten zeigte keine Wirkung, so dass einer der Beamten seine Dienstwaffe einsetze und zur Unterbindung des Angriffs auf den Angreifer schoss.« So schildert die Staatsanwaltschaft das dann folgende Geschehen.

Aman A. wurde getroffen. Er wurde dadurch derart schwer verletzt, dass ihm eine Notärztin und das Team eines Rettungswagens nicht mehr helfen konnten. Der 19-Jährige starb kurz nach dem Schusswaffeneinsatz.

Der Polizist, der zur Waffe gegriffen hatte, ist derzeit nicht im Dienst. Gegen ihn wird nun seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtlich wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt. Dies ist bei solch tragischem Ereignis wie in Bützfleth durchaus üblich, ist Routine bei tödlichen Polizeischüssen. Zugleich wird untersucht, ob der Beamte in einer Notwehrsituation gehandelt hat, die den Einsatz der Waffe rechtfertigen könnte.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen möchte geklärt wissen, ob der Einsatz in der Flüchtlingsunterkunft nicht anders hätte erfolgen können, gerade weil die Polizei näheres über Aman A. wusste. »Wenn es Konflikte in einem Wohnheim gibt, an denen ein Mensch mit psychischen Problemen beteiligt ist, dann muss es bei einem Polizeieinsatz dort andere Lösungen geben, als den Betreffenden zu erschießen«, betont Kai Weber, Geschäftsführer der Flüchtlingsorganisation gegenüber »nd«. Man könnte womöglich einen psychologisch geschulten Gesprächspartner mitnehmen.

Das rote Backsteingebäude, in dem Aman A. lebte, ist wegen der laufenden Ermittlungen abgesperrt, die Tür versiegelt. Die Mitbewohner des Erschossenen sind in andere Unterkünfte verlegt worden. Menschen, denen der Tod des jungen Mannes nahe geht, haben vor dem Haus Trauerkerzen aufgestellt. Neben ihnen liegt eine handbeschriebene Karte: »Wir denken an dich«.

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