Was bedeutet die Masernimpfpflicht?

Fragen & Antworten zur Impfpflicht

  • Lesedauer: 3 Min.

Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen?

Das Gesetz über die Impfpflicht soll ab März 2020 in Kraft treten. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen »Gemeinschaftseinrichtungen«. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist, ist von der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.

Was passiert denen, die sich nicht an die neue Impfpflicht halten?

Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das örtliche Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.

Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach?

Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät die Ständige Impfkommission (STIKO). Denn auch das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin sieht bei den nach 1970 geborenen Erwachsenen große Impflücken.

Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra eine Kinderarztpraxis aufsuchen, die häufig überfüllt ist?

Nein. Es ist vorgesehen, dass die Impfung künftig bei allen Ärzten - außer Zahnärzten - möglich sein soll.

Warum werden Masern überhaupt als so enorm gefährlich eingestuft?

Bei mit Masern Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, und es kann daher zu erheblichen Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. In den seltensten Fällen kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das Robert-Koch-Institut in Berlin. Bei 1000 Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE. Und: Wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet. dpa/nd

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