Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz eingelegt

Gesellschaft für Freiheitsrechte geht gegen zu weitgehende Datensammlung und die Zusammenführung von Polizeidatenbanken vor

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Berlin. Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit dem BKA-Gesetz befassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gab am Mittwoch bekannt, dass sie Verfassungsbeschwerde eingelegt habe. Die Organisation wendet sich demnach gegen Überwachungsmaßnahmen wie den Einsatz von Staatstrojanern zur Ausspähung von Computern und Handys sowie die Möglichkeiten zur Verarbeitung persönlicher Daten der Bürger, die dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Verfügung stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2016 das damalige BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im vergangenen Jahr trat dann ein reformiertes Gesetz in Kraft. »Nach der Neuregelung kann das BKA aus zu geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten«, erklärte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. Den Betroffenen drohten »polizeiliche Befragungen, Reiseverbote und Stigmatisierungen in einem Umfang, der außer Verhältnis zu den erhofften Vorteilen für die Sicherheit steht«.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich laut GFF auch gegen die neuen Regeln für polizeiliche Datenbanken, die das BKA-Gesetz vorsieht. Das erlaubt die Zusammenführung bestehender Datenbanken. Außerdem können darin weit mehr personenbezogene Daten gespeichert werden als zuvor. Die maßgeblichen Vorschriften sind jedoch in sich teils inkonsistent, in hohem Maße unbestimmt und viel zu undifferenziert, kritisieren die Bürgerrechtler.

»Das BKA kann nun bereits auf Grund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang persönliche Daten speichern und ohne weitere Voraussetzungen nutzen«, erklärt Buermeyer. »Der zentrale datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Daten wird aufgegeben.« Nach diesem Grundsatz dürfen personenbezogene Daten eigentlich nur zu dem Zweck genutzt werden, für den sie erlangt wurden. Für das BKA soll das nicht mehr gelten. Burmeyer hofft deswegen, dass das Verfassungsgericht dem »Big-Brother-Gesetz« ein Ende setzt.

Das BKA-Gesetz hat gravierende Folgen für die Betroffenen, sagt Kerem Schamberger. Der Kommunikationswissenschaftler und Aktivist ist einer der Beschwerdeführer, der die GFF vertritt. »Mich belastet schon jetzt der Eintrag in eine Polizeidatenbank, der nicht auf Strafurteilen fußt, sondern auf einem vagen Gefühl von Unliebsamkeit«, so Schamberger. Er wolle nicht, dass »künftig noch mehr unschuldige Menschen ohne Anlass von der Polizei festgehalten, befragt, an der Ausreise gehindert oder gar inhaftiert werden.«

Zu den Beschwerdeführern vor dem Bundesverfassungsgericht gehören laut GFF auch zwei Rechtsanwältinnen, die unter anderem Terrorverdächtige vertreten sowie zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken stehen. mwi/AFP

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