Härtere Strafen für Verkehrssünder
Kommt eine grundlegende Reform der Straßenverkehrsordnung?
Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die geplanten Änderungen im Straßenverkehr und plädiert für eine grundlegende Reform. Dafür sollten Maßnahmen und Bußgelder unter Verkehrssicherheitsaspekten wissenschaftlich ausgewertet und priorisiert werden.
Inzwischen sind erste Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums bekannt. Dabei geht es um härtere Strafen für Verkehrssünder. Die geplanten Erhöhungen sollen noch im Jahr 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
So ist zum Beispiel geplant, dass Fahrern, die eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro droht, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Strafpunkte. Oder: Wer unerlaubt in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Der »grüne Pfeil« beim Rechtsabbiegen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können.
Als weitere neue Regelungen sind vorgesehen: Wenn Autofahrer künftig innerorts Radfahrer oder E-Tretrollerfahrer überholen, müssen sie einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten; außerhalb von Ortschaften sind es zwei Meter. Bislang schreibt die StVO lediglich einen »ausreichenden Seitenabstand« vor.
Umstritten ist das Vorhaben, dass Fahrgemeinschaften und E-Tretroller in Städten künftig Busspuren befahren dürfen. Und für Autos mit mindestens drei Personen an Bord soll dafür eigens ein Verkehrszeichen geschaffen werden, das die Fahrt auf den Sonderfahrstreifen freigibt.
Generell soll es künftig härtere Strafen für Verkehrssünder geben. Experten verweisen schon seit Langem darauf, dass etliche Delikte im Straßenverkehr gemessen am Strafmaß viel zu gering geahndet werden. Die Bußgelder für verschiedene Vergehen müssten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ein Weg sei, die Höhe der Bußgelder am Jahreseinkommen des Verkehrssünders zu bemessen, also die Bußgelder nach Tagesätzen zu bemessen. Dahinter steckt aber das Problem: Wenn die Behörden erst Einkommensermittlungen anstellen müssten, würden sich die Verfahren endlos hinziehen.
Im Zusammenhang mit einem höheren Strafmaß verweisen Experte auf andere Länder. So kostet in Frankreich eine Tempoüberschreitung von mehr als 50 km/h 1500 Euro. In Dänemark wird eine Alkoholfahrt mit bis zu einem Monatsverdienst geahndet. In Großbritannien beträgt das Bußgeld bei Alkohol am Steuer bis zu 6500 Euro. In Österreich liegt das Strafmaß bei mehr als 1,6 Promille bei 5600 Euro. Und wer in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Auto erwischt wird, muss ein Bußgeld von mindestens 155 Euro zahlen. Höhere Bußgelder sind natürlich wirkungslos, wenn nicht auch die Kontrolldichte der Polizei deutlich verstärkt wird.
Doch Bußgelder sind nur die eine Seite, die andere ist ein weitaus strengeres Punktsystem. In der Praxis wägen heutzutage Autofahrer meist zwischen Entdeckungsrisiko und Bußgeldhöhe ab. Deshalb, so wird gefordert, sollten im Flensburger Punktekatalog mehr Delikte mit Punkten und auch mit mehr Punkten geahndet werden als bisher. Stärker als bislang sollten zwei Punkte statt einer vergeben werden.
Ob das alles tatsächlich auch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin werden die Debatten weitergehen ...
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