Gleiche Farbe, andere Fahne

Nürnberg: Vorerst Freispruch in Verfahren wegen des Zeigens von Symbolen kurdischer Organisationen

  • Christopher Wimmer
  • Lesedauer: 3 Min.

Angeklagt war der Vorsitzende des Jugendverbandes »Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken« in Nürnberg, Nico Schreiber. Ihm wurde vorgeworfen, Symbole von »verfassungswidrigen Organisationen« verwendet und öffentlich gezeigt zu haben.

Am Dienstag wurde Schreiber jedoch in zweiter Instanz vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Strafforderung nach sechs Wochen Haft nicht durchsetzen. Sie hat jedoch erneut Berufung eingelegt.

Worum ging es? Am 3. Februar 2018 fand am Rande einer Demonstration unter dem Motto »Freiheit für Afrin« eine Solidaritätsaktion der Falken mit der kurdischen Befreiungsbewegung und gegen den Angriff der Türkei auf das syrisch-kurdische Afrin statt. Dabei hatten Teilnehmer das Symbol der kurdischen Volksverteidigungseinheit YPG und der Fraueneinheit YPJ auf dem Dach der Nürnberger SPD-Zentrale gezeigt. Schreiber berichtet, zusammen hätten Teilnehmer der Aktion das YPG-Logo gezeigt, aufgeteilt in die enthaltenen Formelemente: Das grüne Dreieck, das gelbe Dreieck, den roten Stern. Er selbst habe den roten Stern gehalten. Außerdem hätten die Falken Pressemitteilungen geschrieben und an zahlreiche Stadträt*innen und Funktionär*innen der lokalen SPD geschrieben. »Wir wollten, dass sie sich gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und die Waffenlieferungen aus Deutschland positionieren«, sagte der 28-Jährige dem »nd«.

Die Fahne der YPG ist nicht verboten, das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag im April 2017 bestätigt. Die Fahnen von »YPG und YPJ in Syrien sind nicht schlechthin verboten«, hieß es in der Stellungnahme des Innenministeriums.

Die Staatsanwaltschaft warf Schreiber indes vor, die Fahne der HPG gezeigt zu haben. Diese ist der Kampfverband der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ihre Symbole ähneln denen der YPG zwar, sind aber anders angeordnet. Zudem war aus dem Kontext der Aktion in Nürnberg und den darauffolgenden Statements der Falken klar erkennbar, dass es nicht um die PKK ging.

Im Mai 2019 wurde Schreiber trotzdem in erster Instanz zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Bei der Verhandlung am Dienstagmorgen wurde Schreiber nun von den Vorwürfen freigesprochen. Das Gericht folgte der Ansicht, die Fahnen seien eindeutig auseinanderzuhalten. Schreiber zeigte sich erleichtert. Die Staatsanwaltschaft legt jedoch erneut Berufung ein. In Bayern gehen Justiz und Staatsschutz besonders hart gegen das Zeigen der Symbole der kurdischen Bewegung vor. So kam es in München schon zu mehreren Verfahren wegen des Zeigens der YPG-Flagge. Schreiber vermutet dahinter eine politische Agenda. Die Berufung sei nur »damit zu erklären, dass die kurdische Bewegung und ihre solidarischen Freund*innen massiv kriminalisiert werden sollen.«

Hintergrund der Aktion der Falken war der Angriffskrieg der Türkei gegen die syrisch-kurdische Stadt Afrin. Die YPG und YPJ verteidigten die bis dahin relativ stabile Region in Nordsyrien. Zuvor waren die Einheiten an der Zurückdrängung der Milizen des Islamischen Staates beteiligt gewesen. Damit wurde auch ein Massenmord an Jesid*innen im irakischen Sindschar verhindert. Die demokratisch verwalteten kurdischen Gebiete in Syrien seien ein Hoffnungsschimmer für alle, »die sich ein Leben ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Konkurrenz« wünschten, schrieben die Falken in einer Solidaritätserklärung. Die Staatsanwaltschaft sieht das wohl anders.

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