Leihmutterschaft als Totschlagargument

Während die französische Regierung das Bioethik-Gesetz reformieren will, werfen Konservative einfach alles in der Debatte durcheinander

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 4 Min.

Seit die Abgeordneten der Nationalversammlung aus der Sommerpause zurück sind, befassen sie sich auch mit dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines neuen Bioethik-Gesetzes. Die Parlamentsdebatte soll noch vor Ende September beginnen und verspricht turbulent zu werden. Einen Vorgeschmack bietet jetzt schon die Auseinandersetzung in den Kommissionssitzungen.

Bislang ermöglicht das seit 2004 geltende Bioethik-Gesetz nur verheirateten heterosexuellen Paaren, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, die künstliche Befruchtung. Das neue Gesetz soll dieses Recht auf alleinstehende Frauen und lesbische Paare ausweiten, homosexuelle Männer bleiben weiterhin außen vor. Doch an der Frage der künstlichen Befruchtung (PMA, Procréation médicalement assistée) scheiden sich die Geister. Wegen des tiefen Risses quer durch die Gesellschaft will es die Regierung nicht darauf ankommen lassen, das Gesetz dank ihrer massiven Parlamentsmehrheit um jeden Preis durchzusetzen und so den Graben noch zu vertiefen. Doch es dürfte schwierig werden, diese Auseinandersetzung im Vorfeld zu entschärfen. Zu weit liegen die Positionen auseinander. Vor allem weil die katholische Kirche, die in Frankreich nach wie vor stark in der Gesellschaft verankert ist, jegliche Art künstlicher Befruchtung ablehnt, stieß schon das Gesetz von 2004 auf starken Widerstand. Aber auch sehr viele Anhänger der rechten und rechtsextremen Parteien sowie parteilose Konservative sind dagegen. Genau wie bei der Einführung der Ehe für homosexuelle Paare formierte sich eine Protestbewegung, die Demonstrationen mit oft mehreren hunderttausend Teilnehmern auf die Beine stellte. Ein Kritikpunkt an der PMA lautet etwa, hier werde die Medizin missbraucht. Schließlich liege keine Pathologie vor, sondern nur der Kinderwunsch von Frauen, die sich diesen nicht auf natürliche Weise erfüllen wollen und deswegen das Gesundheitswesen und das Geld aller Krankenkassenversicherten in Anspruch nehmen.

Hinzu kommt, dass diese religiös-konservative Bewegung Fragen der medizinisch unterstützten Befruchtung bewusst mit dem hochbrisanten Thema Leihmutterschaft vermischt, was wörtlich Schwangerschaft für andere (Gestation pour autrui - GPA) heißt. Diese Vermischung durch die Rechten ist unredlich, denn Emmanuel Macron hatte bereits im Präsidentschaftswahlkampf 2017 angekündigt, dass er die PMA einführen will, gleichzeitig aber Leihmutterschaft ausdrücklich abgelehnt. Seine Begründung: Dabei handele es sich um eine »ethisch inakzeptable Kommerzialisierung des Körpers der Frau«.

Das wischen die Gegner einfach beiseite. Sie behaupten, sobald die PMA Gesetzeskraft habe, würden männliche Homosexuelle vor Gericht ziehen und mit großer Aussicht auf Erfolg wegen verfassungswidriger Benachteiligung darauf klagen, dass sie Leihmütter in Anspruch nehmen dürfen. Zwar war und ist GPA in Frankreich verboten und soll es auch bleiben, doch die Gegner des Bioethik-Gesetzes glauben, den Beginn einer Abkehr von diesem Prinzip zu erkennen. Dabei beziehen sie sich auf ein unlängst bekannt gewordenes Rundschreiben des Innenministeriums an die Personenstandsbehörden im ganzen Land. Die werden angewiesen, die durch GPA im Ausland für französische hetero- wie homosexuelle Paare durch »Leihmütter« geborenen Kinder zu registrieren und sie damit offiziell als Kinder dieser Paare anzuerkennen. Das war früher verweigert worden, weil die Behörden glaubten, so die Umgehung der nationalen Gesetze verhindern zu können. Das stellte sich aber bald als Irrtum heraus. Paare, die sich die damit verbundenen hohen Kosten leisten konnten, haben weiter bei »Leihmüttern« in den USA oder anderen Ländern Kinder »in Auftrag gegeben« und für diese Art der künstlichen Befruchtung Sperma des künftigen Vaters und eventuell auch Eizellen der künftigen Mutter beigesteuert. Diese Kinder wurden beispielsweise in den Vereinigten Staaten durch das »Recht des Bodens« automatisch US-Bürger, doch in Frankreich wurden ihnen die Staatsbürgerschaft und die Anerkennung des Verwandtschaftsverhältnisses mit ihren Eltern verweigert. Im Ergebnis gab es mehrere tausend Kinder ohne offiziellen Status und ohne Papiere. Der durch betroffene Eltern angerufene Europäische Gerichtshof hat 2014 Frankreich dazu verurteilt, diese Kinder anzuerkennen und allen anderen Kindern gleichzustellen. Daraufhin bekamen diese Kinder die französische Staatsbürgerschaft. Den Vätern, die Sperma, und den Müttern, die Eizellen gegeben hatten, wurde die direkte Abstammung des Kindes bescheinigt. Der zweite Elternteil durfte das Kind adoptieren. Künftig soll dieser unterschiedliche Status vereinheitlicht, und beide Eltern als gleichberechtigt anerkannt werden. Das sei keine Positionsänderung der Regierung, wurde dieser Tage offiziell klargestellt. Die prinzipielle Ablehnung der GPA sei und bleibe eine »rote Linie«.

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