Tierschutzspende statt Freispruch

Verfahren im Prozess wegen Anti-Heß-Protesten gegen Geldzahlung eingestellt

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

200 Euro statt der ursprünglich verhängten 3000 Euro Strafe muss Mathias H. zahlen - so richtig glücklich ist der Antifaschist über das Urteil im Prozess wegen der Proteste gegen den rechtsextremen Rudolf-Heß-Marsch trotzdem nicht: »Ich hatte auf einen Freispruch gehofft«, sagte er am Mittwoch dem »nd«, nachdem das Verfahren gegen ihn gegen eine Geldzahlung an den Berliner Tierschutzverein eingestellt wurde. Gerecht ist das Urteil in seinen Augen nicht: »Die Vorwürfe sind erfunden, und die Polizeibeamten müssten für ihre Falschaussagen belangt werden.«

Zum zweiten Mal stand am Mittwoch ein Antifaschist wegen der Blockaden der Neonazi-Demonstration, bei der im vergangenen Jahr rund 700 Neonazis erst durch Spandau und anschließend durch Friedrichshain und Lichtenberg marschierten, vor Gericht. Bereits vor einem Monat war eine 23-Jährige wegen Vermummung und Widerstand bei ihrer Festnahme unter »Absehen von Strafe« verurteilt worden. Ebenso wie Mathias H. hatte sie zuvor Widerspruch gegen ihren Strafbefehl eingelegt. Dem 34-Jährigen wurden Widerstand, Beleidigung sowie ein tätlicher Angriff vorgeworfen. Konkret soll er sich im August 2018 gegen seine Festnahme im Zuge einer Sitzblockade in der Landsberger Allee gewehrt haben, indem er sich »gegen die Laufrichtung stemmte«. Zudem soll er laut Anklage einen Polizisten als »Bullenwichser« und »Nazischützer« beschimpft und diesen geschubst haben.

34 Verfahren wegen Heß-Marsch

Nicht nur 2018 kam es im Zuge der Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch zu Ermittlungen gegen Antifaschist*innen, auch aus dem Jahr 2017 sind noch Verfahren offen, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage von Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) hervorgeht.

Demnach ermittelt die Berliner Polizei aktuell gegen 34 Personen wegen schweren Landfriedensbruchs und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie sollen am 19. August 2017 im Vorfeld der Demo aus einem Fahrradkorso heraus einen Stand der AfD in Charlottenburg angegriffen haben.

Die Tatverdächtigen wurden zudem in einer bundesweit einsehbaren Gewalttäterverbunddatei erfasst. Eine Löschung können die Betroffenen erst bei Einstellung ihrer Verfahren beantragen. mfr

Seine Teilnahme an den Blockaden leugnet Mathias H. nicht, beleidigt oder gar angegriffen habe er jedoch niemanden, beteuerte er am Mittwoch vor Gericht. Stattdessen beklagte er eine Kriminalisierung der antifaschistischen Proteste. Es sei eine Schande, dass »Hitlers geistige Nachfahren wieder auf den Straßen laufen und menschenfeindliche Parolen rufen« und der Staat, statt dies zu verhindern, ihnen noch »den Weg frei schlage«, so Mathias H. in seiner Stellungnahme. »Viele Menschen wollen sich nicht mit diesen Verhältnissen abfinden und stellen sich den Neonazis in den Weg. Ich bin einer davon. Aus tiefster Überzeugung und weil ich es für meine Pflicht halte.«

Bei den Unterstützer*innen, die auch dieses Mal wieder zahlreich im Gerichtssaal erschienen waren, kam die flammende Rede gut an, die Richterin zeigte sich indes wenig beeindruckt. »Ich entnehme ihren Aussagen, dass Sie bei der Demonstration zugegen waren«, bemerkte sie trocken. Nach der Durchsicht dreier Videos von dem Vorfall kamen jedoch auch bei ihr Zweifel an der Version der Einsatzkräfte auf. In dem Video sei deutlich zu sehen, dass der Polizist, den H. geschubst haben soll, im Zuge einer hinter ihm stattfindenden Rangelei von einem anderen Polizisten gestoßen worden und so ins Straucheln geraten sei, so Rechtsanwalt Peer Stolle. Sein Mandant habe dabei lediglich daneben gestanden. Da der betroffene Polizist am Mittwoch selbst nicht vor Gericht erschienen war und sein am Einsatz beteiligter Kollege nur sehr lückenhafte Erinnerung aufwies, bot die Richterin dem Angeklagten nach rund anderthalb Stunden Verhandlung an, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen.

Das Berliner Bündnis gegen Rechts kritisierte, dass erneut nur Polizisten als Zeug*innen geladen wurden. »Immer wieder behaupten Polizist*innen zur nachträglichen Legitimierung von Festnahmen, Betroffene hätten sich widersetzt«, so ein Sprecher. Auch in diesem Prozess hätten die Videoaufnahmen die Aussagen der Beamten über den tätlichen Angriff widerlegt. Dass Mathias H. das Angebot trotzdem angenommen hat, begründet er damit, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass den Aussagen von Polizist*innen vor Gericht mehr Glauben geschenkt werde als denen von Antifaschist*innen. Und angesichts der weiteren Vorwürfe, die durch das Video nicht widerlegt werden konnten, wollte er keine Bewährungsstrafe riskieren. Abschrecken lässt er sich durch das Urteil jedoch nicht: »Ich werde weiter auf die Straße gehen, bis das Problem beseitigt ist.«

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