Kein Einzeltäter

Mutmaßlicher Lübcke-Mörder hatte offenbar stärker als bisher bekannt Unterstützung von weiterem Neonazi

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Antifaschisten weisen seit der Festnahme von Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, darauf hin, dass vermutlich mehrere Menschen hinter der Tat stehen. Diese These wird nun auch vom Bundesgerichtshof gestützt. Nach dessen Überzeugung hatte E. stärker als bisher bekannt Unterstützung durch Markus H. gehabt, der derzeit wegen Verdachts der Beihilfe in Untersuchungshaft sitzt.

Die neue Erkenntnis geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs zu einer abgewiesenen Haftbeschwerde von Markus H. hervor, die »nd« vorliegt. Der Beschluss gibt Auskunft über den Stand der Ermittlungsergebnisse. H. hatte demnach Stephan E. über einen längeren Zeitraum politisch beeinflusst und in seinem Mordvorhaben bestärkt.

Was bisher bekannt ist: Stephan E. und Markus H. wurden als junge Männer in der hessischen Neonaziszene zu Bekannten. E. behauptete gegenüber den Ermittlern, sich später von der Szene losgesagt zu haben, aber zufällig H. dann auf der Arbeit wiedergetroffen zu haben. Im Oktober 2015 besuchten beide im hessischen Lohfelden eine Informationsveranstaltung, auf der Lübcke über die lokale Flüchtlingsunterbringung sprach. H. filmte den Politiker und stellte mit E. das Video ins Internet. Es fand bei Rechten rasch Verbreitung.

E. habe kurz darauf die Adresse von Lübcke recherchiert und gegenüber H. gesagt, dass man »mal was machen könne«, teilte der Verdächtige den Ermittlern mit. Spätestens seit Juli 2016 wusste Markus H. nach Überzeugung des Senats, dass E. über einen Mord nachdachte. H. habe den Mordverdächtigen bestärkt, die Tat »tatsächlich auszuführen«, »Motive und Ziele« habe man laut Gerichtsbeschluss geteilt. Seit 2014 hätten sich beide weiter radikalisiert, schrieben die Richter. E. und H. gingen zu rechtsradikalen Demonstrationen und bestärkten sich gegenseitig, »sich bewaffnen und nunmehr aktiv werden zu müssen«. Eine Zeugin bestätigte das enge freundschaftliche Verhältnis der beiden Männer. Sie bezeichnete Markus H. als »Denker« und Stephan E. als »Macher«.

Markus H. hatte nach Überzeugung des Bundesgerichtshofs dem Mordverdächtigen auch die Teilnahme an Schießübungen vermittelt. Beide gingen in den Schützenclub 1952 Sandershausen. Markus H. soll vor dem Mord dann den Kontakt zwischen dem mutmaßlichen Waffenhändler Elmar J. und dem mutmaßlichen Schützen E. vermittelt haben.

Noch weitere Indizien weisen auf eine stärkere Involviertheit von H. hin. Dieser habe gegenüber einer Zeugin behauptet, sich im Falle einer schweren Erkrankung mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen und dabei möglichst viele »Kanaken« mit in den Tod reißen zu wollen. Klandestinität sei generell für H. wichtig gewesen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler ein Buch des Autors Akif Pirinçci, Lübckes Name war darin mit einem Stift markiert.

»Die Einzeltäterthese im Mordfall Walter Luebcke scheint hinfällig«, schrieb die Initiative »NSU Watch« zu den neuen Erkenntnissen. Die hessische Linksfraktion lobte den Ermittlungserfolg, betonte gleichzeitig aber daraus sich ergebende Fragen: »Wieso ist Markus H. den Behörden nicht aufgefallen, zumal er die Erlaubnis zum Umgang mit Sprengstoff und Waffen beantragte«, fragte Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion am Dienstag.

Dass Markus H. den Mordverdächtigen Stephan E. womöglich bestärkt habe, sei besonders bedrückend. »Nach unseren Erkenntnissen hat das hessische Landesamt für Verfassungsschutz zum selben Zeitpunkt die Akten sowohl von E. als auch von H. aus dem System gelöscht«, so Schaus. »Und das trotz NSU-Ausschuss und krimineller bis militanter neonazistischer Vorgeschichte der beiden.«

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