Wann erkennt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an?

  • Lesedauer: 2 Min.

Unter welchen Umständen erkennt das Finanzamt ein Arbeitszimmer an?
Uwe K., Strausberg

Auskunft gibt die Bundessteuerberaterkammer:

Die Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich steuerlich geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In dem Fall dürfen Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.

Als anderer Arbeitsplatz gilt grundsätzlich jeder, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Der Arbeitnehmer muss dabei jederzeit für die dienstlich erforderlichen Büroarbeiten auf einen für ihn nutzbaren Arbeitsplatz zugreifen können. Stehen etwa in einer Firma nur fünf Poolarbeitsplätze für zehn Arbeitnehmer zur Verfügung, so fehlt ein anderer Arbeitsplatz. Das gilt auch, wenn man im Rahmen von Bereitschaftsdiensten am Wochenende erreichbar sein muss, an diesen Tagen aber das Betriebsgelände nicht nutzen kann.

Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, dürfen alle damit verbundenen Aufwendungen in voller Höhe steuerlich angesetzt werden. Das kann sogar dann gelten, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer aber den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausübt, etwa bei einem Heimarbeitsplatz.

Sind die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben, können die Kosten für die Ausstattung voll abgesetzt werden. Außerdem können die Gebäudekosten anteilig berücksichtigt werden, also etwa Miete, Renovierungskosten sowie Wasser- und Energiekosten.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -