Was ist eine Gliedertaxe?
Was bedeutet eigentlich die Bezeichnung Gliedertaxe?
Erika H., Berlin
Auskunft gibt Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte bei der IDEAL Versicherung:
Mit der Gliedertaxe bestimmen Versicherer die Höhe des Invaliditätsgrades bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans. Diese Bewertung ist grundlegender Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung. Zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme ist die Gliedertaxe entscheidend dafür, wie viel Geld der Versicherte im Schadensfall erhält. So kann einem einzelnen Finger zum Beispiel ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent zugeordnet sein, einer kompletten Hand 55 Prozent und dem Verlust des Hörvermögens auf einem Ohr 30 Prozent.
Verliert der Versicherungsnehmer beim Unfall einseitig sein Gehör, erhält er 30 Prozent der vertraglich festgelegten Gesamtsumme. Wichtig zu wissen: Die Werte der Gliedertaxe gelten nur für den Fall, dass der Betroffene den entsprechenden Körperteil überhaupt nicht mehr benutzen kann. Ist die Funktion nur eingeschränkt, wird auch die Zahlung anteilig berechnet. Liegen mehrere unfallbedingte und bleibende Verletzungen vor, addieren sich die Invaliditätsgrade.
Maximal zahlt die Versicherung allerdings nur 100 Prozent der Versicherungssumme aus. Es sei denn, es wurde eine Progression vereinbart, welche die versicherte Leistung deutlich erhöhen kann. Gängige Progressionsstufen sind 225, 350 oder auch 500 Prozent und bestimmen, um wie viel höher die Gesamtsumme bei 100 Prozent Invalidität ausfällt. Bei der Mehrzahl der Versicherer greift die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent und steigt in der Regel dynamisch an.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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