Rot-Rot-Grün erhöht Mietkostenzuschüsse

Sozialsenatorin Breitenbach passt sogenannte Aufwendungsvorschrift Wohnen für Transferempfänger an

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist einer der sinnvollsten sozialpolitischen Maßnahmen des Mitte-links-Senats: Mit der Anpassung der sogenannten Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) versucht Rot-Rot-Grün die Folgen der Mietensteigerungen für Menschen mit wenig Einkommen abzufedern, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Insgesamt 325 000 solcher Bedarfsgemeinschaften gab es im Mai dieses Jahres in Berlin.

Im vergangenen Jahr mussten sie sich 50 Millionen Euro quasi vom Munde absparen, um aus eigener Tasche die Miete zu zahlen, die über den vom Amt übernommenen Richtwerten lag. Im Jahr 2017 betrug die Differenz sogar noch 58 Millionen Euro. Das heißt, die Zuschüsse des Senats lindern etwas die prekäre Lage der Transfergeldempfänger, zu denen Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Bezieher von Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählen. Insgesamt wendet Berlin für die sogenannten Kosten der Unterkunft für diese Menschen rund 1,5 Milliarden Euro auf.

Zum 1. Oktober werden die Mietkostenzuschüsse vom Senat nun um bis zu sieben Prozent weiter angehoben - die Heizkosten sollen später ebenfalls angepasst werden. »Mit der jetzigen Anhebung der Mietzuschüsse müssen sich noch weniger Menschen sorgen, dass ihre Miete nicht mehr vollständig vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen wird«, erklärte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) am Freitag bei der Vorstellung der neuen AV Wohnen im Roten Rathaus. »Unser Ziel ist es, dass diejenigen, die von den Kosten der Unterkunft abhängig sind, in ihren Wohnungen bleiben können«, betonte Breitenbach. Die Sozialsenatorin sieht es als ihren Erfolg an, dass durch die Steigerungen der Richtwerte für die Mieten in den vergangenen Jahren immer mehr der Bedarfsgemeinschaften innerhalb der Richtwerte liegen würden. Bereits mit der Einführung der AV Wohnen zum 1. Januar 2018 sei es gelungen, dass gut zwei Drittel derjenigen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, innerhalb der Richtwerte liegen. Vor der Reform waren es weniger als die Hälfte.

Neu ist, dass Rot-Rot-Grün neben der Anpassung der Zuschüsse künftig auch einen Klimabonus gewähren will. Mit diesem Zuschuss soll gewährleistet werden, dass Transferempfänger in energetisch sanierten Wohnungen bleiben können. Dafür steigt der Mietzuschuss pro Person noch einmal pro Monat um 31 Euro. »Wir möchten ja, das energetisch saniert wird«, sagte Breitenbach.

Außerdem will Rot-Rot-Grün eine Härtefallregelung für Transferempfänger einführen, die Freunde oder Verwandte pflegen. Diese Menschen dürfen ebenfalls die Richtwerte überschreiten. Zusätzliche Verbesserungen erhalten darüber hinaus Paarhaushalte: Vor einem Umzug gibt es eine Prüfung, bei der die Kosten des Umzuges mit den bisherigen Wohnungskosten verglichen werden.

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