LINKE muss wegen illegaler Parteispenden mehr als 90.000 Euro zahlen

Strafen wegen Querfinanzierung durch Fraktionen auch gegen SPD, Grüne und CDU

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Wegen verbotener Verwendung von Fraktionsgeldern muss die LINKE mehr als 90.000 Euro Strafe zahlen. Die Bundestagsverwaltung verhängte gegen die Partei Strafzahlungen von 90.168,15 Euro, wie ein Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Er bestätigte damit eine Meldung des »Spiegel«. Wegen des gleichen Vorwurfs muss die SPD dem Sprecher zufolge 44.234,01 Euro zahlen, bei den Grünen sind es 17.063,97 Euro und bei der CDU 93,96 Euro.

Der Sanktionsverhängung sei eine »umfangreiche Sachverhaltsermittlung« vorangegangen, erklärte der Sprecher der Bundestagsverwaltung weiter. Demnach standen am Anfang Vorwürfe des Bundesrechnungshofs, zu denen Stellungnahmen der Parteien eingeholt wurden. Nach deren Auswertung seien »die parteienrechtliche Prüfung und die fraktionsfinanzierungsrechtliche Bewertung« im September abgeschlossen worden.

Die Bundestagsverwaltung erkannte demnach bei den vier Parteien Verstöße gegen das Verbot, Spenden von Parlamentsfraktionen anzunehmen. Die Höhe der Strafe beträgt jeweils das Dreifache des als rechtswidrig eingestuften Spendenbetrags. »Üblicherweise werden diese Sanktionen mit den Abschlagszahlungen für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien verrechnet«, sagte der Sprecher der Bundestagsverwaltung weiter.

Dem »Spiegel«-Bericht zufolge waren die unzulässigen Zuwendungen von den Fraktionen an die jeweiligen Parteien bereits im Bundestagswahljahr 2013 erfolgt. Der Bundesrechnungshof habe die Ausgaben der damals im Bundestag vertretenen Fraktionen untersucht.

Der Aufsichtsbehörde zufolge hatten alle Fraktionen ihre Mittel damals teilweise »rechtswidrig für Parteiaufgaben« eingesetzt: Union und Grüne in »einzelnen Fällen«, SPD und LINKE in »mehreren Fällen« und die FDP »in erheblichem Umfang«, wie der »Spiegel« aus dem Rechnungshofbericht zitierte. Die AfD war 2013 nicht im Parlament.

In vielen Fällen kam die Bundestagsverwaltung letztlich zu einer völlig anderen Bewertung als der Bundesrechnungshof, wie der »Spiegel« weiter berichtete. Entsprechend niedrig fielen zahlreiche Strafen aus. Die FDP, die laut Rechnungshof am heftigsten Steuergeld für Parteizwecke missbraucht hatte, blieb gänzlich straffrei. AFP/nd

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