Rot-Rot-Grün in Berlin will landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse

Kleinere Landesunternehmen wie die der Berliner Bäder-Betriebe sollen künftig von den Regelungen der Schuldenbremse ausgenommen werden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Berliner Abgeordnetenhaus will an diesem Mittwoch im Hauptausschuss die landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse beschließen. Nach Informationen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« hat sich die Mitte-links-Koalition von SPD, LINKEN und Grünen inzwischen auf letzte Details der Regelung verständigt. Das Land Berlin macht demnach für die Schuldenbremse von der Möglichkeit Gebrauch, eine landesrechtliche Regelung zu treffen.

»Uns ist es gelungen, so flexibel und so wenig investitionshemmend wie möglich, die Regelungen der Schuldenbremse umzusetzen«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Steffen Zillich, dem »nd«. Dahinter verbirgt sich die Abmachung, dass die Kreditaufnahme kleinerer Landesunternehmen wie die der Berliner Bäder-Betriebe künftig ebenso von den Regelungen der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen wie die größerer Landesbeteiligungen beispielsweise bei den Berliner Wasserbetrieben. »Wir haben uns auf die Möglichkeit verständigt, Investitionen durch Kreditaufnahme bei Landesunternehmen finanzieren zu können«, so Zillich.

Außerdem will Rot-Rot-Grün der Tendenz aus der Schuldenbremse entgegenwirken, dass Investitionen in Zukunft über Öffentlich-private Partnerschaften finanziert werden - deshalb sollen die Hürden für solche Regelungen in dem Landesgesetz erhöht werden.

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte jüngst erklärt, dass Berlin die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, »die ab 2020 für die Länder geltenden Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen«. Derzeit hat das Land Berlin noch 57,6 Milliarden Euro Schulden. In den vergangenen sieben Jahren verzeichnete das Bundesland allerdings Mehreinnahmen, mit denen unter anderem auch Schulden getilgt werden konnten.

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