Uni-Besetzer zahlen an den Nabu

Hausfriedensbruch-Verfahren um Beteiligung an Studierendenprotest an der HU eingestellt

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs, das die Leitung der Humboldt-Universität gegen drei Studierende angestrengt hatte, wird zu Beginn des Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten eingestellt. Als Auflage muss jede*r von ihnen 300 Euro an den Naturschutzbund Deutschland (NABU) zahlen. Mit dem Vorschlag des Gerichts sind Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Angeklagten einverstanden.

»Natürlich wäre ein Freispruch besser gewesen«, sagt Luisa B., eine der drei Angeklagten. »Aber von unserer Seite gab es wenig Muße, den Prozess zu führen.« Es sei absehbar gewesen, dass es zu einer langwierigen Verhandlung gekommen wäre, da vieles an Beweismaterial und Zeug*innenaussagen zu behandeln gewesen sei.

Luisa B., Andreas M. und Marie R. war Hausfriedensbruch vorgeworfen worden, weil sie an der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften (ISW) der Humboldt Universität (HU) zu Beginn des Jahres 2017 beteiligt gewesen seien. Damals hatte die Entlassung des linken Stadtsoziologen Andrej Holm zu großem studentischen Protest und zur Besetzung des Instituts für mehrere Wochen geführt. Die Leitung der Humboldt Universität hatte im Zuge dessen Strafverfahren eingeleitet. Während des ganzen Zeitraums habe es Gespräche zwischen der Unileitung und den Besetzer*innen mit Ziel einer friedlichen Lösung des Konflikts gegeben, so stehe es in der Akte. »Es wurde zwar der Strafantrag vor Verlassen der Räume gestellt, aber es kam nicht zur polizeilichen Räumung«, sagt der Vorsitzende Richter Schenke.

Andrej Holm, inzwischen wieder als Dozent an der HU tätig, begrüßt es, dass das juristische Verfahren im Nachgang der Besetzung nun ausgestanden sei und es keine Bestrafung Einzelner für gemeinschaftliche Handlungen gebe. »Die Universität sollte auch ein Ort der politischen Organisierung und Auseinandersetzung sein.«

Zu einer polizeilichen Räumung, um die Besetzung zu beenden, war es aber nicht gekommen. »Der Raum wurde schließlich freiwillig verlassen«, sagt Richter Schenke. Das sei eines der Argumente, die zur Einstellung des Verfahrens geführt hätten. Weitere seien die schlechte Beweislage und der lange Zeitraum zwischen Beendigung der Besetzung und Gerichtsverfahren. »Nach drei Jahren gelten Verfahren wegen geringer Strafdelikte als verjährt«, sagt Schenke. Es sei auch schwierig, festzustellen, wer sich tatsächlich zu welcher Zeit in dem besetzten Raum aufgehalten habe.

Auch der Angeklagte Andreas M. begrüßt die Einstellung des Verfahrens. »Das ist eine Niederlage für die Leitung der HU«, sagt er. Diese habe den Konflikt schließlich unbedingt durch ein Strafverfahren bis zur Gerichtsverhandlung austragen wollen. Entsprechend verärgert wirkten auch die als Kläger*innen und Zeug*innen im Amtsgericht erschienen Vertreter der Universität. Für Gespräche mit Journalist*innen stehen sie zum Ende der Verhandlung jedenfalls nicht zur Verfügung.

Die Angeklagten freuen sich auch über die Unterstützung vor Ort. 20 Personen durften als Zuhörer*innen mit in den Gerichtssaal, etwa 30 weitere standen vor dem Gerichtsgebäude und durften dem Prozess nicht beiwohnen, weil der Raum bereits voll gewesen sei. Unter ihnen ist Felix Müller, er zeigt sich solidarisch mit den Angeklagten.

»Jede*r von uns hätte dort sitzen können«, sagt er mit Verweis darauf, das er selbst, wie viele andere der Unterstützer*innen auch, bei der Besetzung dabei gewesen ist. »Darum ist es sehr wichtig, die drei Betroffenen vor Gericht nicht alleine zu lassen.« Dass so viele Menschen vor Ort gewesen seien, spreche auch für die Nachhaltigkeit der Prozesse, die während der Besetzung stattgefunden haben. Die Besetzung zeige weit über ihr Bestehen hinaus Wirkung. »Menschen wurden dort politisiert und für Themen, die sie betreffen, sensibilisiert«, äußert er.

Viele der Unterstützer*innen machen sich nach Prozessende wieder auf den Weg zum ISW, denn dort startet bereits die nächste Besetzung. Mit ihr bekunden die Studierenden ihre Solidarität mit den Kämpfenden in Rojava und appellieren an Hochschulleitung, Bundespolitik und Öffentlichkeit.

Luisa B. findet es gut, dass es mit dem studentischem Protest an der Universität weitergeht. »Wir wollten vor Gericht zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen«, sagt sie. Es sei den Angeklagten wichtig gewesen, auch andere Studierende zum Protest zu ermutigen. »Es ist schön zu wissen, dass auch weiterhin besetzt wird.«

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