Beteiligung auf Augenhöhe
Mietermitbestimmung bei landeseigenen Unternehmen soll ausgebaut werden
»Der Aufbau einer neuen Kommunikation zwischen Mietern, Verwaltung und Unternehmensleitungen hat einen strategischen Zweck. Denn all dies hat auch Einfluss auf die Art, wie und die Perspektive, mit der Unternehmen geführt werden«, sagt Jan Kuhnert, Vorstand der Berliner Wohnraumversorgung. Für diese Kommunikation sollen die Mieterräte und Mieterbeiräte der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sorgen, von denen über 100 Vertreter am Montagabend bei deren dritter Konferenz anwesend sind.
Gewählte Mieterbeiräte gibt es schon seit Jahrzehnten, sie sollen die Interessen der Mieter ihres Wohnviertels gegenüber dem Wohnungsunternehmen in allen das Wohnquartier betreffenden Problemen vertreten. Die ebenfalls aus der Mieterschaft gewählten Mieterräte sind an der Spitze der Wohnungsbaugesellschaften angesiedelt. Diese Gremien wurden 2016 in Folge des Mietenvolksentscheids installiert.
Derzeit koexistieren diese zwei Beteiligungsformen teilweise in Konkurrenz zueinander. Abhilfe soll eine Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes schaffen, die Senatsbaudirektorin Regula Lüscher (parteilos, für LINKE) in ihrem Grußwort in Aussicht stellt. Die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte hat einen Vorschlag erarbeitet, wie deren quartiersbezogene Beteiligung in dem neugefassten Gesetz rechtlich fixiert werden kann.
Die ehrenamtlich auf fünf Jahre gewählten Mieterbeiräte sollen »Anhörungs-, Vorschlags- und Mitgestaltungsrechte in allen die Gesamtheit der MieterInnen des Wohngebiets unmittelbar betreffenden Angelegenheiten bekommen«, heißt es da. Durch die Expertise der Mieter könnten Belastungen bei Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und auch Beschwerden deutlich reduziert werden, ist die Initiativgruppe überzeugt.
Eine Ansicht, die auch Lüscher in ihrer Rede stützt. »In Friedrichshain-West spielen Mieterbeiräte eine sehr schöne Rolle, weil sie die Stimme des Quartiers sind und sehr viel Expertise einbringen«, lobt sie. Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) hatte dort mit ihren Nachverdichtungsplänen Schiffbruch erlitten, nun werden neue Pläne für das ganze, noch über den Bestand der WBM hinausreichende, Quartier mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
In dem neugefassten Gesetz will die Initiativgruppe auch eine Informationspflicht der Unternehmen über geplante Vorhaben verankern. Immer wieder beklagen Mieterbeiräte, im Vorfeld überhaupt nicht informiert gewesen zu sein. Man verspricht sich auch eine einfachere Kandidatensuche für dieses Ehrenamt. »Uns wurde versprochen, dass bis spätestens Juni der Entwurf der Gesetzesnovelle vorliegt«, berichtet Walter Neumann, Vorsitzender des Mieterbeirats Spittelmarkt.
»Da machen einfach viele jüngere Menschen nicht mit, wenn es vielleicht mal nach drei Jahren intensiver Arbeit ein Erfolgserlebnis gibt«, sagt Alfons Alois Sterz, Mieterbeirat der Gewobag in Charlottenburg-Nord.
»Wir merken auch, dass die Quote der Wahlbeteiligung und die Anzahl der Kandidaten rückläufig sind«, sagt Gewobag-Vorständin Snezana Michaelis. Sie macht vor allem die fünfjährige Bindung an das Amt dafür verantwortlich, dass die diverse Mieterstruktur nicht in den Beiräten abgebildet wird. »Wir neigen zu projektorientierter Beteiligung, um Leute zu aktivieren, die sich nicht auf fünf Jahre binden wollen«, erklärt sie. »Die Augenhöhe ist offen gestanden nicht da«, räumt sie ein.
»Ich glaube, es hat viel damit zu tun, wie von der Gesellschaft kommuniziert und informiert wird«, entgegnet Holger Sykulla, Vorsitzender des Mieterrats der Howoge. »Wenn die Mieter sich aufgehoben fühlen, dann klappt es auch«, ist er überzeugt.
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