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Gedeon darf in der AfD bleiben
Parteiausschlussverfahren gegen Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg erneut gescheitert
Stuttgart. Der baden-württembergische Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben. Ein Parteiausschlussverfahren gegen den wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelasteten Landtagsabgeordneten ist erneut gescheitert. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvorstands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe.
Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben als nicht schlüssig dargelegt. Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträgerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichend begründet an, »sodass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland bleibt«.
Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache »wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon« als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel. Der Bundesvorstand erwägt nun nach Angaben der »Welt« den Gang vor das Bundesschiedsgericht als nächste Instanz. »Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft«, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen der Zeitung. »Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten.«
Gedeon ist in der AfD umstritten. Der baden-württembergische Landesvorstand hatte ebenfalls schon den Parteiausschluss gegen Gedeon angestrebt - das Landesschiedsgericht im Südwesten wies den Antrag aber unter Verweis auf formale Gründe zurück. Der AfD-Bundesvorstand sprach sich im Oktober 2018 für ein neues Parteiausschlussverfahren Gedeons aus.
Gedeon selbst weist die Antisemitismus-Vorwürfe zurück. Er sitzt derzeit als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament und löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. dpa/nd
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