+++ Zahlen & Fakten +++
Weniger Menschen mit Mindestsicherung
Ende 2018 erhielten 7,2 Millionen Menschen Hilfen zur Existenzsicherung, 5,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Gemessen an der Gesamtbevölkerung sank der Anteil der Leistungsempfänger von 9,2 Prozent zum Jahresende 2017 auf 8,7 Prozent zum Jahresende 2018.
Die häufigste Mindestsicherungsleistung ist Hartz IV, das Ende 2018 knapp 5,6 Millionen Menschen bezogen, 5,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kam 1,1 Millionen Menschen zugute (minus 1,9 Prozent). Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen floss an 121 000 Menschen (minus 4,3 Prozent). Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten 411 000 Menschen, 12,2 Prozent weniger als im Vorjahr
Mehr Arbeitslosigkeit bei Alleinerziehenden
Alleinerziehende sind häufiger und härter von Arbeitslosigkeit betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Von den 2,34 Millionen Menschen, die 2018 als arbeitslos gemeldet waren, waren 179 000 Mütter oder Väter, die alleine ein oder mehrere Kinder erzogen. 112 000 weitere Alleinerziehende bezogen Hartz IV, ohne offiziell arbeitslos zu sein, weil sie wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar waren. Das geht aus Antworten des Bundesarbeitsministeriums auf Fragen der Linksfraktion hervor.
Laut Statistischem Bundesamt waren 2017 5,6 Prozent aller Alleinerziehenden erwerbslos. Bei den Eltern in Paargemeinschaft lag die Quote mit 2,2 Prozent weniger als halb so hoch. Bei Müttern ist der Unterschied sogar noch deutlicher: 5,7 versus 1,9 Prozent.
Laut Antwort des Arbeitsministeriums waren 2018 67,7 Prozent aller Arbeitslosen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Bei den alleinerziehenden Arbeitslosen lag die Quote mit 86,9 Prozent deutlich höher. Insgesamt musste mehr als jeder dritte Alleinerziehende (36 Prozent) Hartz-IV-Leistungen beziehen, darunter auch viele Erwerbstätige. In der Gesamtbevölkerung war es nur jeder zehnte Haushalt (9,4 Prozent).
Zwei Drittel der Altenpflegehelfer unter Niedriglohnschwelle
Knapp zwei Drittel der vollzeitbeschäftigten Altenpflegehelfer in Deutschland bekommen Löhne unter der sogenannten Niedriglohnschwelle von 2203 Euro brutto im Monat. Der Anteil der Pflegehelfer im Niedriglohnbereich ging in den vergangenen Jahren zwar leicht zurück von 63,5 Prozent im Jahr 2012 auf 60,3 Prozent im Jahr 2018, wie aus einer Datensonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. Die absolute Zahl an niedriglohnbeschäftigten Pflegehelfern stieg jedoch im gleichen Zeitraum von 35 706 auf 42 700.
Von den vollzeitbeschäftigten Altenpflege-Fachkräften erhielten demnach im vergangenen Jahr rund 14 Prozent Gehälter im Niedriglohnbereich. Ihr Anteil sank zwischen den Jahren 2012 und 2018 um rund zehn Prozentpunkte. Der mittlere Bruttomonatsverdienst von Altenpflegefachkräften lag demnach im Jahr 2018 bei 2.877 Euro brutto.
Insgesamt sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Altenpflegebereich von rund 37 Prozent im Jahr 2012 auf rund 30 Prozent im vergangenen Jahr. In absoluten Zahlen stagniert die Zahl jedoch bei 60 000. Agenturen/nd
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