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Grüne und Linkspartei geeint gegen Sanktionen
Beide Fraktionen im Bundestag drängen auf eine vollständige Abschaffung aller Hartz-IV-Kürzungen
»Mir geht es darum, dass wir den Ton des Sozialstaats verändern. Dass wir mehr ermutigen und wo immer es geht, Menschen aus der Hilfebedürftigkeit rausführen«, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen. Wenige Minuten vorher hatten die Richter*innen einen Großteil der derzeitigen Hartz-IV-Regelsatzkürzungen für verfassungswidrig erklärt.
LINKE und Grüne im Bundestag wollen Heil nun beim Wort nehmen. Sie fordern gemeinsam, dass alle Sanktionen, sowohl für Hartz IV-, als auch für Sozialhilfe-Empfänger*innen abgeschafft werden. Auch die Sanktionen für Jüngere würden dann wegfallen. Den entsprechender Antrag werden die Fraktionen am Donnerstag ins Parlament einbringen.
»Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal bestätigt, dass es ein Grundrecht auf das soziokulturelle Existenzminimum gibt«, sagte LINKEN-Chefin Katja Kipping gegenüber »nd«. Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, pflichtet ihr bei: »Was wir dringend brauchen, ist Augenhöhe in Jobcentern. Durch Sanktionen schafft man das nicht.«
Die beiden Politiker*innen sehen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Das Gericht hatte vergangenen Dienstag zwar Sanktionen in einem gewissen engen Rahmen erlaubt. Höher als 30 Prozent des Regelsatzes dürften sie aber nicht ausfallen, so das Gericht. Zudem müsse nicht sanktioniert werden, so Karlsruhe. Stattdessen betont das Gericht das hohe Gut der Menschenwürde, aus der sich das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ableite. Unter anderem heißt es im Urteil: »Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ›unwürdiges‹ Verhalten nicht verloren.« Die Richter*innen forderten die Politik auf, neu zu regeln, »ob und wie Pflichtverletzung« künftig sanktioniert werden.
»Der Ball liegt jetzt beim Gesetzgeber, ob überhaupt sanktioniert werden soll. Wir finden, dass er politische Verantwortung übernehmen soll und fordern, dass die Grundsicherung sanktionsfrei sein soll«, so Lehmann.
Zudem gehe es darum, Rechtssicherheit zu schaffen. »Die neue Lage schafft einen große Unsicherheit, sowohl für die Erwerbslosen als auch für die Jobcentermitarbeitenden«, sagte Kipping. Jobcentermitarbeitende müssen künftig Härtefälle berücksichtigen und bekommen zudem einen Ermessensspielraum, urteilte das Bundesverfassungsgericht. »Was darunter fällt oder nicht, wird künftig wohl die Sozialgerichte beschäftigen,« so Kipping. Grünen-Politiker Lehmann ergänzte: »Die Bürokratie, die da geschaffen wird, wird vermutlich noch mehr sein als heute. Das geht dann zulasten der Betreuung.«
Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen heißt es: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und Art 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) muss uneingeschränkt jedem Menschen in Deutschland garantiert werden.« Die Bundesregierung solle schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Sanktionspraxis sowohl im Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II), also in Hartz IV, als auch in der Sozialhilfe, dem SGB Sieben beendet. Und: »Eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums wird gesetzlich ausgeschlossen.«
Dazu wird im Antrag gefordert, die Jobcenter besser auszustatten. »Sie müssen bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln ausgestattet werden, die sie für die erfolgreiche Arbeitsvermittlung benötigen«, sagte Lehmann dem »nd«. Auch die Art und Weise der Vermittlung solle sich ändern, sind die beiden sozialpolitischen Sprecher*innen überzeugt. Das Ziel einer »stärker personenzentrierten und passgenauen Betreuung« der Erwerbslosen solle im SGB II verankert werden. Den Fraktionen schwebt vor, dass Erwerbslose ein Wunsch- und Wahlrecht bei Maßnahmen und der »Gestaltung des Integrationsprozesse« bekommen. Auch abschlussbezogene Weiterbildungen sollten einfacher gefördert werden können, so Lehmann.
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