Impfen wird Pflicht

Bundestag beschloss Neuerungen bei der Masern- und Grippeimmunisierung

  • Eric Breitinger und Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Donnerstag stimmte der Bundestag über das Masernschutzgesetz ab. Der Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass Eltern künftig nachweisen müssen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften sollen zur Masernimpfung verpflichtet werden. Nach wie vor ist aber umstritten, ob eine solche Impfpflicht tatsächlich das wirksamste Mittel ist, höhere Impfquoten zu erreichen. Nicht wenige Experten und Politiker setzen eher auf die kontinuierliche Erinnerung an Impftermine. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten.

Der relativen Impfmüdigkeit der Deutschen soll nach Auffassung der Politik auch noch durch weitere Maßnahmen auf die Sprünge geholfen werden. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse hat jeder achte Einwohner hierzulande keinen Impfpass. Ein Weg, für gefährdete Personen die nötige Impfung unkompliziert bereitzustellen, wäre das Impfen durch Apotheker. Auch für diese Immunisierungsvariante gibt es einen Abschnitt in dem nun beschlossenen Gesetz zur Masernimpfpflicht. Genau geht es dabei um regionale Modellvorhaben für Grippeimpfungen durch Apotheker.

Bislang dürfen in Deutschland nur Ärzte impfen. Erste Modellprojekte mit Apothekern könnten im nächsten Jahr starten. Geimpft werden sollen in diesem Rahmen nur Personen ab 18 Jahren. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult. Ziel sei es, die Impfquote zu erhöhen. Zurzeit lässt sich gerade jeder Zehnte gegen das Influenzavirus impfen. Bei den über 70-Jährigen, die besonders gefährdet sind, war in der Grippesaison 2018/2019 nicht einmal jeder Zweite geimpft.

Gegen die Pläne zur Apotheken-Impfung wehrte sich nicht nur der Deutsche Hausärzteverband vehement. Er argumentiert, dass Apotheker nicht fürs Impfen ausgebildet seien. Auch niedergelassene Ärzte generell protestierten im Vorfeld der Gesetzesabstimmung, sie sehen die »ärztliche Autonomie« in Gefahr.

In der Schweiz sind Impfungen in Apotheken hingegen schon seit 2015 erlaubt. Aktuell dürfen Apotheker und pharmazeutische AssistentInnen in 21 von 26 Kantonen Grippeimpfungen durchführen. Laut Apothekerverband Pharmasuisse bietet fast jede zweite Apotheke diese Dienstleistung an. Der Zulauf Impfwilliger habe sich im Winter 2018 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Viele Apotheken bieten zudem Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B oder Zecken an. Wer sich impfen lassen will, muss in der Regel 16 Jahre alt sein, braucht aber kein Rezept vom Arzt. Die Apotheker müssen eine Kurzausbildung absolviert haben und einen separaten Raum bereithalten. Mark Witschi ist beim Bundesamt für Gesundheit in Bern für Impfempfehlungen und Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich. Er sagt, dass Impfapotheken auch »Leute erreichen, die sonst nicht erreicht würden«.

Zum neuen bundesdeutschen Gesetz gehören auch drei sogenannte fachfremde Neuerungen. So sollen Versicherte bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine vertrauliche medizinische Spurensicherung am Körper erhalten. Außerdem soll Werbung für Schönheitsoperationen, die sich überwiegend an Jugendliche richtet, verboten werden. Eingeführt werden soll zudem ein sogenanntes Wiederholungsrezept für Versicherte, die eine Dauerversorgung mit einem Medikament benötigen. Ärzte können demnach eine Verordnung ausstellen, die eine bis zu drei Mal wiederholte Abgabe erlaubt.

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