Fast jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut bedroht

Mehr als 6.200 Minderjährige mussten wegen Misshandlungen vorübergehend in die Obhut der Jugendämter

  • Lesedauer: 2 Min.

Wiesbaden. Im vergangenen Jahr waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche (17,3 Prozent) in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr (18 Prozent) war das ein leichter Rückgang, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Im gleichen Zeitraum stellten die Jugendämter bei rund 50.400 der insgesamt 13,6 Millionen Minderjährigen in Deutschland eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung fest. Das waren zehn Prozent mehr als 2017, wie die Statistiker zum Internationalen Tag der Kinderrechte am Mittwoch erklärte.

In rund 6.200 Fällen nahmen die Jugendämter den Angaben zufolge Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen vorübergehend in Obhut, in 6.000 Fällen wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, ordneten die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7.500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8.500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an.

Insgesamt 95.000 Kinder oder Jugendliche waren 2018 in einem Heim untergebracht, wie es weiter hieß. Weitere 81.400 lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 Prozent in Verwandten- und 72 Prozent in Fremdpflege. Von rund 3.700 Adoptionen wurde der Großteil (61 Prozent) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (fünf Prozent) handelte es sich um eine internationale Adoption.

Im Vergleich zu 2017 konnten sich laut Statistik wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten. Während 2017 noch 15,5 Prozent der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 Prozent.

Am 20. November 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Diese besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die Minderjährigen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. epd/nd

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