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Neuer Prozess gegen Gießener Ärztin wegen 219a
In dem Fall geht es um den Abtreibungsparagrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet
Gießen. Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Die erneute Berufungsverhandlung in dem Fall werde am 12. Dezember stattfinden, teilte das Landgericht Gießen am Dienstag mit. Der Prozess muss neu aufgerollt werden, weil das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine im Oktober 2018 ergangene Verurteilung der Gießener Medizinerin zwischenzeitlich aufgehoben hat. Hintergrund für die Entscheidung der OLG-Richter war eine im vergangenen März geänderte Rechtslage.
In dem Fall geht es um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Hänel soll auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten haben und damit gegen den Paragrafen verstoßen haben. Das Amtsgericht Gießen hatte deswegen die Medizinerin im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Hänels Berufung gegen das Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab.
Der Fall hatte bundesweit eine Debatte ausgelöst. Im März wurde dann der Paragraf 219a um einen Absatz ergänzt: Ärzte und Kliniken können demnach öffentlich informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Informieren verboten. Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel will gegen den Paragrafen 219a vorgehen.
Dass sie im Dezember erneut vor Gericht erscheinen muss, kommentierte Hänel auf Twitter mit den Worten: »Der #219a gehört vor das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Gießen ist für mich ein Schritt auf dem Weg dorthin. Auf dem Weg zur Informationsfreiheit für alle Menschen.«
Auch zwei Kasseler Frauenärztinnen hatten wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsbrüche vor Gericht gestanden. Ihr Verfahren wurde im Juli eingestellt. Nach der Gesetzesänderung, so die Begründung des Gerichts, sei keine Strafbarkeit mehr gegeben. dpa/nd
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