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Wessen Handlanger sind sie?
Antifaschismus als Feindbild - nun auch der Finanzämter?
Antifaschismus war in der alten BRD und auch im vor 30 Jahren größer gewordenen Deutschland niemals »Staatsdoktrin«. Das mussten die Überlebenden der faschistischen Haftstätten und insbesondere die Frauen und Männer aus dem politischen Widerstand, die sich nach 1945 für einen antifaschistisch-demokratischen Neuanfang einsetzten, oftmals sehr schmerzlich erfahren. Sie erlebten die Renazifizierung der BRD und ihrer politischen, militärischen und ökonomischen Machteliten, die mit Hilfe des 131er-Gesetzes sogar höchste Staatsämter erklimmen konnten (u.a. die Minister Globke und Oberländer oder Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger). Mit der gleichen Intensität, wie der Wiederaufstieg alter Nazis möglich wurde, wie Verbände ehemaliger Wehrmachts- und SS-Angehöriger (u.a. »Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS«) staatlich alimentiert und gefördert wurden, waren Antifaschisten gesellschaftlich ausgegrenzt und wurden mit dem Mittel des politischen Strafrechtes verfolgt, wenn sie ihre kommunistische Überzeugung auch nach dem KPD-Verbot von 1956 beibehielten.
In der Zeit der Remilitarisierung und der politischen Restauration, in der gleichzeitig durch das »Wirtschaftswunder« Konsum für die breite Masse der Bevölkerung bereitgestellt werden konnte, störten jene Menschen nur, die - mit Hinweis auf die Verbrechen des deutschen Faschismus - an der Losung »Nie wieder!« festhielten. Was lag näher, als ihre politische Organisation, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), zu verfolgen und letztlich zu verbieten? Da die VVN föderal aufgebaut war, wurde sie zuerst in einigen Bundesländern nach Vereinsrecht verboten. Die Adenauer-Regierung förderte diese Verbote, aber auch das von der SPD regierte Hamburg war aktiv dabei. Erst als die Bundesregierung ein Verfahren gegen die Gesamtorganisation vor dem Bundesverwaltungsgericht eröffnete, ging es schief. Die Antifaschisten belegten, dass der Richter, der das Verbot der Organisation von NS-Verfolgten aussprechen sollte, selbst ein früherer Nazijurist war. Das führte im Sommer 1961 zu einem öffentlichen - auch internationalen - Aufschrei. Das Verfahren wurde unterbrochen und nie wieder aufgenommen.
Diese Niederlage änderte nichts an der ablehnenden Haltung der Machteliten. Konsequenterweise war und blieb die VVN auch nach ihrer Erweiterung zum Bund der Antifaschisten im Visier des Staatsschutzes und der Verfassungsschutzämter. Diese bespitzelten und verfolgten Mitglieder der Organisation. Insbesondere jüngeren Antifaschisten wurde in der Hochphase der Berufsverbote eine Mitarbeit in der VVN-BdA als Grund für staatliche »Zweifel an der Verfassungstreue« vorgehalten. Bis heute müssen Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern schriftlich bestätigen, dass sie kein Mitglied der VVN-BdA seien.
Gegen die Organisation selber wurden in den kommenden Jahrzehnten keine staatlichen Maßnahmen ergriffen, wenn man von der Stigmatisierung durch die regelmäßige Erwähnung als »kommunistisch gesteuerte« oder als »DDR-beeinflusste Vorfeldorganisation« in den jährlichen Verfassungsschutzberichten absieht. Eine solche Denunziation konnte nicht verhindern, dass junge Menschen den Weg in die Organisation fanden und die VVN-BdA sich insbesondere in den 80er Jahren als wichtige Kraft in der außerparlamentarischen Bündnisarbeit, in gesellschaftlichen und gewerkschaftlichen Initiativen gegen Neofaschismus und Kriegsgefahr sowie für die Bewahrung der antifaschistischen Erinnerungspolitik etablieren konnte.
Das Ende der DDR hatte gravierende Konsequenzen für die VVN-BdA. Die Delegitimierung des Antifaschismus als »DDR-Staatsdoktrin«, die Abwicklung von Gedenkorten und Gedenkkultur nicht nur in den »neuen Bundesländern« richtete sich auch gegen die VVN-BdA. Wer sich nach 1990 für Antifaschismus einsetzte, galt damit als »Parteigänger des Unrechtssystems«. Zusätzlich hatte die VVN-BdA finanzielle Probleme. Nun fehlte die Grundlage der Finanzierung des hauptamtlichen Apparates. Doch alle Spekulationen der Machteliten, die meinten, die Idee des Antifaschismus und die Organisation VVN-BdA wären damit zu Ende, erwiesen sich als fehlerhaft.
Es gelang mühsam, auf weitgehend ehrenamtlicher Basis die Organisation zu restrukturieren und solidarische Kontakte zu den antifaschistischen Verbänden in den neuen Bundesländern aufzubauen. Diese Struktur setzt voraus, dass die politische Arbeit der VVN-BdA nicht nur durch freiwillige Arbeit, sondern auch durch viele Spenden gesichert wird. Und die Arbeit dieser Organisation wurde in den 1990er Jahren nötiger denn je, wenn man nur an die vier Ortsnamen Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen denkt. Das war zu sehen am Anwachsen der extremen Rechten, eines immer gewalttätigeren Rassismus und einer Regierung, die agierte, indem sie die extrem rechten Losungen in die politische Tat umsetzte, wie das Beispiel der Verschärfungen des einst grundgesetzlich verbrieften Asylrechts zeigt. Viel zu schnell verdrängten die politisch Verantwortlichen die Erinnerung an die Wurzeln dieses Grundrechts, nämlich die Erfahrung des Exils vieler deutscher Nazigegner und rassistisch Verfolgter. Auch die Losung »Nie wieder Krieg!« glaubte die Regierung beim Angriffskrieg gegen Jugoslawien und den zahllosen Auslandseinsätzen der Bundeswehr vergessen machen zu können.
Immer wieder traten Antifaschisten mit politischen Aktionen gegen solche Entwicklungen auf. Kein Naziaufmarsch, der nicht von Protesten begleitet wurde, keine rassistische Provokation, gegen die nicht öffentlich Widerspruch erhoben wurde. 185 000 Menschen unterstützten in der Kampagne »noNPD« die Forderung zum Verbot dieser neofaschistischen Partei. Und »Aufstehen gegen Rassismus« organisiert seit zwei Jahren erfolgreich eine breite Bewegung gegen den »rechten Mainstream«, der sich in den erschreckenden Wahlergebnissen für die AfD zeigt.
Während jedoch Verwaltungsgerichte mehrfach mit skandalösen Begründungen Naziaufmärsche genehmigten, werden jetzt die Kräfte des antifaschistischen Widerstands nicht nur mit politischen Angriffen seitens des Verfassungsschutzes, sondern mit dem Instrument des Steuerrechts attackiert. Dabei versucht man noch nicht einmal den Anschein zu wahren, es ginge nur um die »neutrale« Umsetzung von Steuergerechtigkeit. Zahlreiche offen extrem rechte Vereinigungen, die weiterhin unter das Steuerprivileg der »Gemeinnützigkeit« fallen, sind bekannt. So drängt sich der Eindruck auf, dass Finanzbehörden zum Handlanger eines politischen Willens kontra antifaschistische Gegenwehr werden sollen.
Der 1954 in Bremen geborene Historiker Dr. Ulrich Schneider ist Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sowie Generalsekretär der Fédération Internationale des Résistants (FIR; Internationale Föderation der Widerstandskämpfer)
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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