Gewappnet fürs Leben?

Sterbegeldversicherung

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Tod gehört zum Leben dazu, sagt man. Für viele Menschen kommt ein Todesfall jedoch plötzlich und unerwartet. Für die Hinterbliebenen ist die Organisation einer Bestattung in der ohnehin seelisch belastenden Situation dann eine zusätzliche Herausforderung.

»Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich mit diesem Thema frühzeitig zu befassen und Vorstellungen zur eigenen Bestattung mündlich oder im Rahmen einer Bestattungsverfügung schriftlich zu formulieren«, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Doch nicht jede Vorsorge ist unumstritten: Das gilt insbesondere für eine sogenannte Sterbegeldversicherung.

Schöne Werbeversprechen

»Das Leben ist einfach zu schön«, schwadroniert ein Versicherer in einem Werbeschreiben an eine Kundin des Unternehmens, »um über den Tod nachzudenken.« Und dennoch sei die Vorsorge für den Sterbefall ein wichtiges Thema, dessen finanzielle Seite frau schon jetzt absichern könne. Mit der Sterbegeldversicherung »Senior Care« (etwa: Sicherheit für Senioren) biete man exakt den Schutz, den Sie sich wünschen, heißt es im nervigsten Reklame-Deutsch.

Zunächst dürfen Sie frei wählen, zwischen Versicherungssummen von 2000, 6000 oder 10 000 Euro. Da schon eine »schlichte Beisetzung« angeblich 6000 Euro kosten kann, fällt die Entscheidung eigentlich leicht. Die 6000er Versicherungssumme soll dann monatlich 26,33 bis 29,25 Euro kosten.

Nun rechnen Sie einmal selber: Nach etwa 18 Jahren hätten Sie die 6000 Euro an Beiträgen gezahlt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Deal ein lohnendes Geschäft für den Versicherer (sehen wir hier einmal von den Kosten für Risikoschutz, Verwaltung und den Gewinn ab). Bis zu diesem Zeitpunkt wären Sie Sieger - haben aber garantiert persönlich nichts mehr davon.

Da das Angebot an eine 60-jährige Frau gesandt wurde, kalkuliert der Versicherer mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 78 Jahren (plus X für seine Kosten und Gewinne). Das ist aus Sicht des Kunden nicht übermäßig ehrgeizig: Denn nach dem »Altersrechner« des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beträgt für den weiblichen Jahrgang 1959 die durchschnittliche Lebenserwartung 87,9 Jahre.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes darf die Kundin sogar ein noch längeres Leben erwarten. Der Abschluss der angebotenen Sterbegeldversicherung wäre also für die Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ganz schlechtes Geschäft.

Spielregeln für Jüngere

Für Jüngere sind die Spielregeln noch an anderer Stelle interessant. Die Beitragsdauer ist nämlich üblicherweise begrenzt, der Versicherte zahlt also nur bis zu einem bestimmten vereinbarten Alter in die Versicherung ein. Gängige Praxis ist, die Zahlungen mit 65 oder 85 Jahren zu beenden - je nach Anfangsalter. Der Schutz der Versicherung besteht allerdings bis ans Lebensende. Auch wer schon während der Beitragsdauer stirbt, setzt die Auszahlung in Gang.

Egal welches Alter Sie haben: Lassen Sie die Finger von der Sterbegeldversicherung! Legen Sie stattdessen, sagen wir, zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr jeden Monat einen Betrag von 25 Euro zurück. Dann hätten Sie 6000 Euro angespart, die Sie ihren Hinterbliebenen für ihre Beerdigung hinterlassen. Wenn Sie sich ordentlich benommen haben, dürften darüber hinausgehende Kosten ihre Verwandten weniger schmerzen als ihr bedauerlicher Abgang aus dieser Welt.

Ernsthaft in Frage kommt eine Sterbegeldversicherung für Menschen mit kleinerer Rente. Wer im Pflegeheim lebt und Sozialhilfe bezieht, darf laut Stiftung Warentest nämlich seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht überhöht sind, gehört zur angemessenen Lebensführung, die geschützt ist. So urteilte das Sozialgericht Gießen (Az. S 18 SO 65/16). Das Geld ist aber nur vor dem Sozialamt sicher, wenn es eindeutig für den Todesfall zweckgebunden ist. Ansparen auf einem Konto reicht dafür nicht. Günstiger ist der Abschluss über eine Gewerkschaft. Laut ver.di haben Mitglieder einen Beitragsvorteil von bis zu 12 Prozent.

Ist niemand da, der die gesetzlich bestehende Pflicht zur Kostenübernahme erfüllen kann, springt übrigens der Staat ein. Er übernimmt die Kosten für eine einfache Bestattung.

Wo gibt es Informationen?

Informationen rund um die Vorsorge für den Todesfall hat die Verbraucherzentrale Brandenburg auf ihrem Infoportal »Gewappnet für …« (www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer) zusammengestellt. Hier finden Verbraucher auch Antworten auf Fragen, wie: »Brauche ich einen Vorsorge- und Bestattungsvertrag?« oder »Wie äußere ich meine Wünsche in einer Patientenverfügung?«. Darüber hinaus informiert das Infoportal über den Umgang mit dem digitalen Nachlass.

Um schwarze Schafe und unlautere Geschäftsmethoden zu erfassen, ist die Verbraucherzentrale auf Mithilfe angewiesen. Verbraucher können über eine Beschwerde-Box ihre Erfahrungen mitteilen unter verbraucherzentrale-brandenburg. de/beschwerde-box. Sie können übrigens auch Bestattungs- oder Vorsorgeverträge zur Prüfung einsenden. In der Beschwerde-Box werden die Fälle gesammelt und von Experten ausgewertet. Auch dies ist eine Form der Altersvorsorge.

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