• Politik
  • Rentenreform in Frankreich

Die französische Agenda 2010

Der geplante Umbau des Rentensystems soll der Höhepunkt von Emmanuel Macrons neoliberalen Reformvorhaben werden

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 4 Min.

Kein Franzose kann sagen, er habe es nicht gewusst: Im Präsidentschaftswahlkampf 2017 legte Emmanuel Macron detailliert und entschlossen seine Vorhaben zum Umbau des Arbeitsrechts und der Sozialsysteme dar. Zwar verschwieg er, dass er Anleihen bei der Agenda 2010 von Ex-Kanzler Gerhard Schröder nahm, aber wie dieser will er die heimische Wirtschaft durch neoliberale »Modernisierung« international konkurrenzfähig machen. Mit dieser Vorgabe ist er gewählt worden - darauf beruft er sich immer, wenn jetzt Klagen kommen.

Viele Franzosen, die ihn wählten, waren ebenfalls überzeugt, dass vieles bei Verwaltungen, Justiz und im Sozialsystem verkrustet und längst reformreif sei. Doch wie Macron an sein Projekt heranging, schockierte auch viele seiner Wähler. Etwa als er als erste Maßnahme bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus das Wohngeld für alle Bezieher um fünf Euro kürzte. Heute bereut Macron diese Entscheidung sogar, die ihm »wie ein Klotz am Bein« hängt, wie er in einem Interview einräumte. Der nächster Coup war die Abschaffung der »Reichensteuer« ISF, womit sich Macron unfreiwillig den Ruf eines »Präsidenten der Reichen« verschaffte, den er nicht wieder los wird.

Gleich in seinem ersten Amtsjahr 2017 liberalisierte er zudem den Arbeitsmarkt durch eine Lockerung des Arbeitsrechts. Um das schnell durchzuziehen und den Gewerkschaften keine Zeit für Abwehrkämpfe zu lassen, ließ er sich durch die überwältigende Parlamentsmehrheit der eigenen Bewegung En marche Sondervollmachten erteilen. So setzte er die Reform ohne Debatten und Abstimmung in der Volksvertretung per Regierungsdekret in Kraft.

Nun will der Präsident den Rentnern an den Kragen - seine wichtigste Reform. Ziel ist anstelle der 42 bestehenden branchenspezifischen Rentensysteme die Schaffung eines »universellen« Rentensystems, das trotz ständig steigender Lebenserwartung finanzierbar bleiben und außerdem »gerechter« als das jetzige werden soll. Die Rentenhöhe soll nach einem einheitlichen Punktesystem bemessen werden. Ferner sollen die Arbeitnehmer veranlasst werden, länger zu arbeiten und damit auch länger Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Zwar soll nicht am gesetzlichen Rentenalter gerüttelt werden, das 1981 von der ersten Linksregierung auf 60 Jahre festgelegt und 2010 von der rechten Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy für alle nach 1955 geborenen Franzosen auf 62 angehoben wurde. Macrons Pläne: Ab dem Jahr 2025 bekommen die nach 1963 Geborenen nur noch dann den vollen Rentenbetrag, wenn sie nicht vor ihrem 64. Lebensjahr in Rente gehen.

Wegen der aktuellen Probleme mit der Rentenreform hat der Präsident weitere Reformprojekte hinausgeschoben. Dazu gehört die »Verschlankung« der Verwaltungen und die »Entbürokratisierung« mittels Streichung von Gesetzen, Vorschriften und Normen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben. Die Energiewende will er bis zum Ende seiner Amtszeit 2022 gar nicht mehr anpacken.

Dabei hat Macron bereits so manche neoliberale Reform im staatlichen Sektor auf den Weg gebracht. So wird die Staatsbahn SNCF bis 2020 privatisiert. Damit läuft auch der Sonderstatus der Beschäftigten aus, der mit über Jahrzehnte erkämpften Vergünstigungen verbunden ist. Wer ab 1. Januar eingestellt wird, bekommt einen »marktüblichen« Arbeitsvertrag wie in der Privatwirtschaft. Gegen diese Reform führten die Eisenbahner von Anfang April bis Ende Juni 2018 einen Intervallstreik mit abwechselnd zwei Streik- und drei Arbeitstagen durch. Obwohl damit Verkehr und Wirtschaft gründlich destabilisiert wurden, saß die Regierung den Protest aus - die Bahnreform wurde mit ihrer Parlamentsmehrheit im Juni 2018 endgültig beschlossen. Die Eisenbahnergewerkschaften haben für den am Donnerstag beginnenden unbefristeten Streik angekündigt, aus dieser Niederlage Lehren zu ziehen.

Aktueller Streik in Frankreich länger als der große Ausstand 1995
Öffentlicher Nah- und Fernverkehr weiterhin stark beeinträchtigt / Gerwerkschaftsvorsitzender verteidigt Blockaden

Ferner gab es kleinere Reformen wie die Neuordnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Damit Arbeitslose schneller und intensiver nach einem neuen Job suchen, entfällt jetzt jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld schon nach der zweiten Ablehnung eines »zumutbaren« Angebots durch das Arbeitsamt. Allerdings: Die rund 400 000 freien Stellen, auf die sich die Regierung immer bezieht, sind fast durchweg prekäre und schlecht bezahlte Arbeitsplätze vor allem im Hotel- und Gastronomiegewerbe, im Bauwesen, in der Lebensmittelindustrie und im Verkehr.

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