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Heil kündigt Gesetz zu Lieferketten an
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Vorstoß angekündigt, um Unternehmen zur Einhaltung sozialer Standards in ihren internationalen Lieferketten zu verpflichten
Ein Lieferkettengesetz in Deutschland wird immer wahrscheinlicher. Am Montag kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, gemeinsam mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) einen Entwurf für ein »Gesetz zur Einhaltung von Standards in der globalen Produktion« vorzulegen. Darin sollen Unternehmen verpflichtet werden, soziale Standards in ihren internationalen Lieferketten einzuhalten.
Die Bundesregierung hatte zwischen Juli und Oktober international tätige Unternehmen befragt, in welchem Ausmaß sie sich um sozial und ökologisch nachhaltige Lieferketten bemühen. »Die Ergebnisse sind ernüchternd. Deshalb müssen wir handeln«, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zwar lägen die offiziellen Ergebnisse des Monitorings noch nicht vor, erklärte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber »nd«, der gesamte Prozess sei aber »mehr als schleppend« verlaufen. »Die Rückmeldequote war unbefriedigend, es musste mehrfach nachgefasst und Fristen verlängert werden, um die Validität der Befragung sicherzustellen. Allein das ist ein Indiz dafür, dass wir beim Thema Lieferketten noch nicht da sind, wo wir gerne wären«, so die Sprecherin. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr veröffentlicht werden.
EU-weite Lösung angestrebt
Heil will das Thema zudem im Rahmen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf die Agenda setzen, um zu einer europäischen Lösung zu kommen. Hintergrund ist die Kritik an Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von Lieferketten in Entwicklungsländern, zum Beispiel in den Textilfabriken von Bangladesch.
Ein 2016 von der Bundesregierung beschlossener Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fordert von Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten - zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD dann vereinbart, »gesetzlich tätig zu werden«, wenn bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Unternehmen freiwillig auf die Einhaltung von Menschenrechten achtet.
Unternehmen wollen gleiche Standards für alle
Auch Firmen begrüßen eine Gesetzesinitiative. 42 Unternehmen haben jetzt ein gemeinsames Statement unterzeichnet, in dem sie sich für eine gesetzliche Regelung aussprechen. Darin heißt es: »Sie würde sicherstellen, dass für alle der gleiche Standard gilt und kein Unternehmen sich ohne Konsequenzen seiner Verantwortung entziehen oder Gewinne auf Kosten von Mensch und Natur machen darf.« Zu den Unterzeichnern gehören Unternehmen wie Hapag-Lloyd, Nestlé Deutschland, Ritter Sport, Tchibo und Vaude.
Bereits Ende November hatte die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, eine Petition der Berliner Unternehmerin Lisa Jaspers entgegengenommen, in der mehr als 150 000 Menschen mit ihren Unterschriften die Bundesregierung auffordern, die Sorgfaltspflicht gesetzlich zu regeln.
Die »Initiative Lieferkettengesetz« aus 82 zivilgesellschaftlichen Organisationen begrüßte die Ankündigung aus dem Arbeitsministerium. Dem müssten nun Taten folgen, so Bündnis-Sprecherin Johanna Kusch. »Denn längst ist klar: Ohne ein Gesetz tun die Unternehmen zu wenig für Umwelt und Menschenrechte.«
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