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Amazon in die Schranken gewiesen
Handelsriese darf Mitarbeiter im Advent nicht zu Sonntagsschichten verpflichten
In der Vorweihnachtszeit macht der Handel die größten Umsätze. Das gilt auch für Amazon. Um bestellte Ware schneller ausliefern zu können, hatte der Onlineriese im Dezember 2015 für elf seiner Logistikzentren eine Genehmigung für Schichten an zwei Adventssonntagen beantragt. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es möglich, auch an Sonntagen arbeiten zu lassen, wenn einem Unternehmen sonst »unverhältnismäßiger Schaden« entstünde.
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Einen der Anträge hatte Amazon bei der Bezirksregierung Düsseldorf für 800 Mitarbeiter am Standort Rheinberg gestellt. Die Genehmigung wurde erteilt, aber Gerichte stoppten sie im Eilverfahren.
Am Mittwochabend bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Grundsatzbeschluss ein Urteil der ersten Instanz, die da lautet: Nein, das Weihnachtsgeschäft rechtfertigt keine Sonntagsarbeit.
Während der Verhandlung erklärten die Vertreter des Konzerns, die eigentlich denen der Düsseldorfer Bezirksregierung nur beigeordnet waren, es habe keine Alternative zur Sonntagsarbeit gegeben, da Pakete sonst erst im Januar hätten ausgeliefert werden können. Aus Sicht des Unternehmens hätte dies zu nachhaltigem Vertrauensverlust bei den Kunden und deren Abwanderung zur Konkurrenz geführt. Der Anwalt von ver.di hielt dagegen, durch solche Ausnahmegenehmigungen entsehe ein »Flickenteppich«, das grundsätzliche Sonntagsarbeitsverbot werde immer mehr ausgehöhlt.
Dieser Argumentation schloss sich das Gericht im Grundsatz an. Sondergenehmigungen seien nur möglich, wenn »besondere Verhältnisse von außen« vorlägen. Rechtfertigen müsse sich, wer den Sonntag für die Arbeit öffnen wolle, und nicht, wer die Sonntagsruhe verteidige.
Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in der mündlichen Urteilsbegründung vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten aktiv befeuert zu haben. Das Unternehmen habe 2015 zusätzlich zum Expressversand auch noch die Lieferung am gleichen Tag eingeführt und beworben. Dadurch habe Amazon den Druck selbst gesteigert, während andere Versandhändler darauf hinwiesen, bis wann eine Bestellung getätigt werden müsse, um rechtzeitig vor Weihnachten anzukommen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das OVG Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
Ver.di ringt derweil auch außerhalb des Gerichtssaals weiter mit dem US-Konzern: Seit Dienstag wird an den Standorten Rheinberg und Werne erneut gestreikt. Die Gewerkschaft kämpft seit 2013 für die Anerkennung der Tarifverträge für den Einzel- und Versandhandel durch Amazon. Das Unternehmen bezahlt nach den geringeren Tarifen der Logistikbranche, wenngleich am »oberen Ende«, wie das Management betont.
Silke Zimmer von ver.di ist optimistisch, dass sich die Gewerkschaft durchsetzen kann: »Mit einem langen Atem können wir Amazon deutlich machen, dass es sinnvoller wäre, in die Beschäftigten zu investieren, statt teure Werbung zu schalten.« Der Konzern preist in Werbespots die Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Amazon selbst betont wie üblich, es würden nur wenige Mitarbeiter streiken, die pünktliche Belieferung der Kunden sei daher kein Problem.
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