Was ist neu im Jahr 2020?

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 4 Min.

Rente: Rentenanstieg - Die gute Nachricht vorneweg: Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten im Osten um 3,92 und im Westen um 3,15 Prozent steigen. Das geht aus einem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2019 der Bundesregierung hervor.

Betriebliche Altersvorsorge: Höhere Beiträge und mehr Steuerfreiheit. Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

Betriebsrenten: Entlastung durch Freibetrag für Krankenkassen. Alle Betriebsrentner sollen ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden: Ab 1. Januar 2020 ist ein Freibetrag von 159,25 Euro geplant. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fällig.

Kranken- und Pflegeversicherung: Zum 1. Januar 2020 werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4537,50 Euro auf 4687,50 Euro im Monat.
Das bedeutet: Für diese 150 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4687,50 Euro bleibt beitragsfrei.

Pflege: Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Verdienst. Wer weniger als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen.

Steuern: Einkommensgrenzen steigen. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen im nächsten Jahr um 1,95 Prozent. Damit wird die Inflationsrate des Jahres 2019 quasi in den Steuertarif eingepreist. Mit dieser Verschiebung, die allen Steuerzahlern zugutekommt, soll der Effekt der sogenannten »kalten Progression« ausgeglichen werden.

Gesundheit: Zuzahlung bei Rezepten: Höhere Freibeträge deckeln individuelle Belastungsgrenze. Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können dann für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5733 Euro (bisher: 5607 Euro) abgezogen werden. Der Kinderfreibetrag wird von bisher 7620 Euro auf 7812 Euro für jedes Kind angehoben.

Künftig Rezepte per Apps vom Doktor: Blutzuckerwerte dokumentieren, Tagebücher über Symptome führen oder bei Migräne oder Schwangerschaften mit Verhaltensempfehlungen unterstützen: Voraussichtlich ab dem zweiten Quartal des Jahres 2020 werden Ärzte ihren Patienten Rezepte für solche Gesundheits-Apps ausstellen können. Verschrieben auf Kosten der Krankenkasse – so ist es im Digitale-Versorgungs-Gesetz geregelt.

Die Wartezeit auf den Termin darf dabei vier Wochen nicht überschreiten. Waren diese Stellen bislang während individuell festgelegter Zeiten und unter regional unterschiedlichen Rufnummern zu erreichen, werden sie zum Jahreswechsel nun als Servicestellen für die ambulante Versorgung sowie für Notfälle ausgebaut. Über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116 117 werden sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erreichbar sein.Arztbesuch: Schnellere Termine, mehr Sprechzeiten, bundesweite Notdienstnummer.

Zahnersatz: Höherer Festzuschuss – mit Bonusheft bis 75 Prozent. Ab Oktober 2020 schmerzt die Rechnung für Zahnersatz etwas weniger: Anstatt bislang 50 Prozent gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen dann 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft den regelmäßigen Zahnarztbesuch und Vorsorge nachweist, kann ab dem letzten Quartal 2020 dann sogar auf bis zu 75 Prozent als Festzuschuss rechnen.

Strengere Regeln für den Gesundheitsschutz: Seit Mai 2016 mussten die EU-Staaten die Vorgaben der Tabakrichtlinie erfüllen, die größere Warnhinweise in Text und Bild auf Zigarettenschachteln und eine verbesserte Information über Inhaltsstoffe vorsah. Außerdem durften Zigaretten und Drehtabakerzeugnisse keine charakteristischen Aromen – wie Vanille oder Menthol – mehr enthalten, die den Geschmack und den Geruch von Tabak überdecken. Ab 20. Mai 2020 ist auch der Verkauf von Restbeständen mentholhaltiger Zigaretten verboten.
Strengere Grenzwerte für 33 krebserregende Substanzen in Textilien. Ab 1. November 2020 werden 33 krebserregende Substanzen in Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie in Schuhen zum »Auslaufmodell«: Die EU hat für chemische Stoffe, die bekanntermaßen beim Menschen krebserregend sind, niedrigere Grenzwerte für deren Einsatz etwa in Bekleidung, Bettwäsche, Sportkleidung, Taschen, wiederverwendbare Windeln oder auch Polsterungen festgeschrieben.

Mobilität: Deutlich höhere Bußgelder für rücksichtslose Falschparker. Die Bundesregierung hat höhere Bußgelder für sich rücksichtslos und/oder gefährdend verhaltende Verkehrsteilnehmer beschlossen, die im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten sollen. Der neue Bußgeldkatalog muss allerdings erst noch vom Bundesrat beschlossen werden. Steuer-Aufschlag bei Flugtickets. Die Steuern auf Flugtickets werden zum 1. April 2020 steigen. Das sieht das Klimapaket der Bundesregierung vor.

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