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Gericht verbietet Uber-Geschäftsmodell in Deutschland
Das Landgericht Frankfurt hat dem App-Dienst untersagt, Beförderungsaufträge zu vermitteln
Frankfurt am Main. Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt hat dem App-Dienst untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Das Gericht gab in dem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.
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Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, erklärte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. »Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können«, sagte ein Uber-Sprecher.
»Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist«, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. »Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.« Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet und die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.
Laut Urteil ist Uber als »Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz« anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. »Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht«, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.
Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die »Sichtweise der Fahrgäste« entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere. Agenturen/nd
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