Selbst Polizisten wollen handeln

Anwältin Olga Gnesdilowa fordert die russische Politik auf, ein Gesetz zu häuslicher Gewalt zu verabschieden

  • Ute Weinmann
  • Lesedauer: 4 Min.

Seit Wochen finden in Russland Aktionen von Befürwortern und Gegnern eines geplanten Gesetzes zur Prävention häuslicher Gewalt statt, begleitet von heftigen Debatten. Warum wird das Vorhaben ausgerechnet jetzt diskutiert?

Ein entsprechender Vorschlag liegt der Duma seit Jahren vor. Womöglich war die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes vom 9. Juli ausschlaggebend, in der sich dieser erstmals mit häuslicher Gewalt in Russland befasst und darin das Fehlen einer entsprechenden Gesetzgebung bemängelt hatte. Vielleicht hat es damit zu tun, dass der Europarat der russischen Regierung ein Projekt zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen finanziert. Derzeit bereitet sich Aserbaidschan auf die Unterzeichnung der Istanbul-Konvention vor, einem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Alle anderen Mitgliedsstaaten haben das Dokument bereits unterzeichnet, nur Russland sträubt sich kategorisch dagegen.

Wer ist für den Wortlaut der Gesetzesinitiative verantwortlich?

Es wurde eine parlamentarische Arbeitsgruppe gebildet, der unter anderem die Anwältin Mari Dawtjan angehört, die im Wesentlichen die ursprüngliche Fassung ausgearbeitet hat. Die nun vom Föderationsrat veröffentlichte Version ist stark gekürzt, viele progressive Aspekte sind weggefallen. Übrig geblieben ist ein ineffektiver Kompromiss, der verabschiedet werden soll, um den formalen Anforderungen des Europarates und des Menschengerichtshofs gerecht zu werden. Gleichzeitig wird den Gesetzesgegnern eine Mogelpackung untergejubelt.

Das wirkt, als ob das Gesetz bereits im Vorfeld diskreditiert werden soll, damit es in maximal abgespeckter Form verabschiedet werden kann.

In gewisser Weise steht der Föderationsrat hinter dessen Umsetzung, während die Duma keine klare Haltung an den Tag legt. Im Parlament regt sich Widerstand. Die Föderationsratsvorsitzende Walentina Matwienko gehört hingegen zu den wenigen Politikern, die sich generell für ein Gesetz aussprechen. Auch unter Polizisten gibt es Stimmen, die nach Handlungsanleitungen bei Fällen häuslicher Gewalt verlangen.

Das Meinungsforschungsinstitut VCIOM veröffentlichte Umfrageergebnisse, wonach sich 70 Prozent der Bevölkerung für ein solches Gesetz aussprechen, während nur sieben Prozent dagegen sind. Wie verhält sich das zu den Widerständen in der Politik?

Mir scheint, jene sieben Prozent verfügen über reichhaltige Ressourcen. Sie verfassen Petitionen, organisieren in den Regionen runde Tische und reichen ihre Kommentare beim Föderationsrat ein. Hinter dieser breit aufgestellten Kampagne stehen auch orthodox-religiöse Fundamentalisten, während inhaltliche Lobbyarbeit nur wenige Organisationen betreiben, darunter das Projekt »Rechtsinitiative«. Dabei handelt es sich um zurückhaltend formulierte Rahmenregelungen.

Mit welchen Mitteln wollen Sie versuchen, eine progressivere Gesetzesfassung zu bewirken?

Gerade erst haben wir unseren Bericht über internationale Erfahrungen im Kampf gegen häusliche Gewalt an den Föderationsrat geschickt. Er enthält Beispiele aus der Ukraine, Moldau, Kirgistan und Georgien, wo entsprechende Gesetze existieren und implementiert werden. Bewährt haben sich etwa Schutzanordnungen, also gegen den Täter polizeilich verhängte Annäherungsverbote, die statistisch nachweisbar Folgeübergriffe deutlich verringern.

Nach der jetzigen Gesetzesfassung kann der Täter zwar per Gerichtsbeschluss aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden, aber nur, wenn er über eine alternative Unterkunft verfügt. Derzeit regeln betroffene Frauen das Problem eigenständig, kommen bei Bekannten oder in Frauenhäusern unter. Die Zugangsbedingungen zu staatlichen Schutzeinrichtungen sind allerdings so hoch, dass dort viele Plätze frei sind.

Welche grundlegenden Anforderungen sollte das Gesetz Ihrer Meinung nach erfüllen?

Problematisch ist allein schon die Begriffsdefinition der häuslichen Gewalt, denn die jetzige Formulierung bezieht sich nur auf Vorfälle, die weder Anzeichen strafrechtlicher noch administrativer Verstöße enthalten. Das ist Nonsens. Es fehlt die Festschreibung kostenloser psychologischer und juristischer Beratungsangebote für Betroffene. Durch nahe Angehörige erstmalig zugefügte Körperverletzung ohne Folgeschäden muss wieder ins Strafrecht aufgenommen werden - seit 2017 wird dieser Tatbestand nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Perspektivisch sollte häusliche Gewalt nicht als reines Antragsdelikt gelten, sondern auch dann ermittelt werden, wenn Opfer ihre Anzeige zurückziehen oder erst gar keine stellen.

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