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Volksverhetzung: Strafbefehl gegen AfD-Landtagsabgeordneten
Ralf Stadler soll im Dezember 2017 eine Demonstration von Asylsuchenden herabsetzend kommentiert haben
Deggendorf. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler beantragt. Eine Sprecherin des Amtsgerichtes bestätigte am Freitag, dass ein entsprechender Antrag kurz vor Weihnachten eingegangen sei. Er liege nun auf dem Schreibtisch des zuständigen Richters, der nach seinem Urlaub entscheiden werde, ob er ihn unterschreibt oder weitere Prüfungen veranlasst. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Nach Angaben der Deggendorfer Staatsanwaltschaft hatte Stadler im Dezember 2017 eine Demonstration von Asylsuchenden herabsetzend kommentiert. »Diese Demo wurde per Livestream ins Internet gestellt«, sagte ein Sprecher der Behörde. »Das hat Hasskommentare hervorgerufen und einer dieser Hasskommentare wurde von dem Angeschuldigten abgegeben.«
Stadler wies die Volksverhetzungsvorwürfe gegen ihn auf Anfrage zurück. »Die Staatsanwaltschaft hat sich offenbar in etwas verrannt«, sagte er. »Es wird mittlerweile seit zwei Jahren ermittelt. Die Verteidigung hat den Vorwurf der Volksverhetzung entkräftet.« Er vertraue »auf die Unabhängigkeit der Gerichte und hoffe, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird und das Ganze endlich abgeschlossen« werde.
Im September hatte der bayerische Landtag Stadlers Immunität aufgehoben und damit den Weg für die Ermittlungen gegen ihn auch in dieser Sache frei gemacht.
Der Vorwurf der Volksverhetzung ist aber nicht der einzige, mit dem Stadler sich auseinandersetzen muss. Im Juli vergangenen Jahres hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) ihn angezeigt, weil er auf seiner Facebook-Seite ein Foto von der Homepage des Landtags verwendet hatte, das Aigner umringt von Kindern zeigt, die blaue Luftballons steigen lassen.
Das Foto wurde dann aber manipuliert: Auf einigen Luftballons war dort plötzlich das AfD-Logo zu sehen. Aigner wertete Stadlers Vorgehen unter anderem als »direkten Angriff auf die Integrität meiner Person und auf das Amt der Landtagspräsidentin«. Die Ermittlungen in der Sache dauern nach Angaben der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München noch an. dpa/nd
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