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Vorschnelle Selbstverteidigung
Bundestags-Gutachten zweifelt Rechtmäßigkeit der Soleimani-Tötung an
Berlin. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben erheblich Zweifel daran, dass die gezielte Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch das US-Militär mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist.
»Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren«, heißt es in einem Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. Der tödliche Drohnenangriff auf Soleimani erfülle »offensichtlich nicht die Kriterien eines ›finalen Rettungsschusses‹« und erscheine deshalb als Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten Nationen festgeschriebene Recht auf Leben.
Soleimani war Anfang Januar von einer US-Drohne in Irak getötet worden. Washington begründete dies mit angeblich bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften, hat dafür aber keine Beweise vorgelegt.
Die Wissenschaftler des Bundestages bezweifeln aber auch die Rechtmäßigkeit der iranischen Reaktion, die Teheran ebenfalls mit Selbstverteidigung begründet hat. Am 8. Januar wurden Militärstützpunkte im Irak, auf denen US-Soldaten stationiert sind, mit Raketen attackiert.
Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta greife in diesem Fall nicht, da der Drohnenangriff zum Zeitpunkt des Gegenschlags bereits abgeschlossen gewesen sei, heißt es in dem Gutachten. »Der Iran beruft sich auf keine unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch die USA, die durch den Raketenbeschuss abzuwehren wäre. Dafür, dass die USA die Eliminierung weiterer Mitglieder des iranischen Führungszirkels geplant hatten, gibt es keine belastbaren Hinweise.«
Irans Flucht vor der Verantwortung
Der Umgang der Regierung mit dem Abschuss des Passagierflugs über Teheran dürfte das Volk kaum beruhigen
Die Bundesregierung hat noch keine Einschätzung dazu abgegeben, ob die gezielte Tötung Soleimanis vom internationalen Recht gedeckt ist. In einer Antwort auf eine entsprechende Frage der LINKEN-Abgeordneten Sevim Dagdelen schreibt die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse: »Eine umfassende völkerrechtliche Bewertung erfordert die detaillierte Analyse aller tatsächlichen Umstände des Falls. Diese liegen der Bundesregierung nicht vor.« Die LINKE kritisiert die Haltung der Regierung scharf. »Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak«, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Heike Hänsel. dpa/nd
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