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Per Klage zum Klimaschutz

Aktivisten, Betroffene und Umweltverbände setzen auf das Verfassungsgericht

  • Friederike Meier
  • Lesedauer: 3 Min.

Zu wenig Engagement der Bundesregierung beim Klimaschutz - das bemängeln mehrere Gruppen und ziehen nun vor das Bundesverfassungsgericht. »Es geht nicht nur um uns, die wir hier heute sprechen, sondern um eine ganze Generation, die gefährdet ist«, sagte Luisa Neubauer, Klimaaktivistin bei Fridays for Future und Mitklägerin, bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerden am Mittwoch in Berlin. »Die Klage ist der logische Zusatz zu dem, was im vergangenen Jahr auf den Straßen Deutschlands passiert ist. Ab heute steht die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.«

Sophie Backsen von der Nordseeinsel Pellworm ist neben Neubauer eine der Klagenden. Ihre Eltern betreiben auf der Insel Pellworm ökologische Landwirtschaft. »Meine Brüder und ich würden gerne den Hof übernehmen«, erzählte sie bei der Vorstellung der Klage in Berlin. Wegen des Anstiegs des Meeresspiegels habe sie aber Bedenken - schon jetzt habe ihre Familie Ernteeinbußen durch den Klimawandel.

Neben Backsen klagen noch weitere Kinder dreier Bauernfamilien. Diese hatten bereits 2019 gemeinsam mit Greenpeace die Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele verklagt. Das Gericht hatte im Oktober geurteilt, dass das vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzgesetz das Klimaziel für 2020 »in zulässiger Weise auf das Jahr 2023 hinausgeschoben« habe. »Für uns ist diese Klage die logische Folge aus der Klage aus dem vergangenen Jahr«, ergänzte Anwältin Roda Verheyen, die die Kinder vertritt. »Die Klage haben wir verloren, weil das Klimaschutzprogramm 2020 der Bundesregierung durch das Klimaschutzgesetz schon überholt war.«

Deshalb beziehen sich die Klägerinnen und Kläger in ihrem neuen Anlauf auf das neue Klimaschutzgesetz. Das dort enthaltene Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, sei nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel des Paris-Abkommens vereinbar. Damit dieses Ziel global erreichbar bleibe, müssten die Emissionen viel schneller sinken. Deutschlands Beitrag dazu müsse mindestens im globalen Durchschnitt liegen. Außerdem reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht einmal, um das zu schwache Ziel von 55 Prozent Minderung zu erreichen.

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Die Verfassungsbeschwerde stützt sich auf die Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit, der sich aus dem Grundgesetz ergeben, außerdem auf das Eigentumsrecht.

Weitere Verfassungsbeschwerden haben eine Gruppe von 15 vom Klimawandel Betroffenen aus Bangladesch und Nepal sowie eine Gruppe von Kindern und junge Erwachsene zwischen 11 und 23 Jahren aus Deutschland eingereicht, darunter auch die Fridays-for-Future-Aktivistin Neubauer. Diese beiden Beschwerden unterstützt die Deutsche Umwelthilfe. »Klimaschutz ist Grundrechtschutz und muss bestimmten Anforderungen genügen. Die sind hier in Deutschland bisher nicht erfüllt«, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die beiden Beschwerden vertritt.

Auch wenn die von Greenpeace unterstützte Klimaklage im Herbst vergangenen Jahres scheiterte - einige Punkte, die das Gericht damals feststellte, machen für die aktuellen Verfassungsbeschwerden Hoffnung, so der Tenor bei der Vorstellung der Beschwerden.

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»Obwohl die Klage abgewiesen wurde, war das Urteil wegweisend«, sagte Greenpeace-Klimaexpertin Anike Peters. Wesentliche Punkte seien gewesen, dass sich der Klimaschutz am Stand der Wissenschaft orientieren muss und dass beim Klimawandel eine Schutzpflicht der Politik besteht.

Hoffnung macht den Klägerinnen und Klägern auch eine Gerichtsentscheidung vom Dezember aus den Niederlanden. Dort hatte das oberste Gericht kurz vor Weihnachten entschieden, dass die Regierung des Landes zügig mehr Emissionen einsparen muss, um die Grundrechte der Bevölkerung zu wahren. In diesem Zuge verpflichtete das Gericht die Regierung dazu, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

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