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Gewaltenteilung? Nicht mit dem BND
Eine Verfassungsbeschwerde hinterfragt das BND-Gesetz und entlarvt unwirksame Kontrollorgane
Zwei Tage verhandelten die Richter*innen des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde, die von der Organisation Reporter ohne Grenzen, der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und einer Reihe von betroffenen Journalist*innen eingereicht wurde. Die Arbeitsgrundlage des Bundesnachrichtendienstes BND unterwandere das Telekommunikationsgeheimnis.
Zum Abschuss frei
Der anlasslosen Massenüberwachung, die durch den Whistleblower Edward Snowden im Jahr 2013 öffentlich wurde, begegnete die Bundesregierung mit dem 2016 eilig verabschiedeten BND-Gesetz zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung. Kritiker beurteilten das Gesetz als nachträgliche Legalisierung und bemängeln die kaum stattfindende Kontrolle.
Auf dem Papier ist es dem BND verboten Deutsche zu überwachen. Nur Ausländer seien »zum Abschuss frei«, wie es ein BND-Beamter vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagte.
Da Geheimdienste untereinander Daten austauschen, kann theoretisch jeder Mensch von der Überwachung durch einen anderen Staat betroffen sein. Durch die Praxis des Ringtausch, der entsteht, wenn Daten an einen anderen Dienst gegeben werden, ist eigentlich kein Grundrechtsschutz möglich. Früher oder später wird das Telekommunikationsgeheimnis, das durch das G10-Gesetz in Deutschland geschützt sein soll, irgendwo auf der Welt gebrochen. So käme der BND letztlich doch an die Daten deutscher Bürger.
Das markanteste Beispiel: Die Kommunikation deutscher Journalist*innen mit ausländischen Kolleg*innen im Rahmen der Panama Papers. Unweigerlich landen journalistische Quellen aus dem Ausland und deren Informant*innen im Netz der Internetüberwacher des BND.
Auch Deutsche, deren Kommunikation durch Artikel 10 des Grundgesetzes unter das Fernmeldegeheimnis fällt, können leicht in die Fänge der Dienste geraten. Im Prinzip reicht eine E-Mail-Adresse, die auf .net, .org oder .com endet. Diese lassen nicht erkennen, aus welchem Land die Kommunikation stammt. So geraten auch Daten von Deutschen in die Datensammlung des BND.
Strittig ist für die Bundesregierung, ob das G10-Grundrecht auf private Kommunikation einzig für Deutsche gilt. Zwar gibt es reine Deutschenrechte im Grundgesetz, jedoch ist jedes Grundrecht, das nicht explizit auf Deutsche formuliert ist, als Menschenrecht anzusehen. Was für eine Arbeitserschwernis für den BND, sollte Kommunikation künftig auch international nicht nach Belieben des Dienstes ausgewertet werden dürfen.
Unkenrufe aus Regierungskreisen verhießen sogleich nichts weniger, als die Handlungsunfähigkeit des Auslandsgeheimdienstes und massive Gefährdungen für deutsche Truppen im Ausland. Drohkulissen an der Grenze der Lächerlichkeit wurden aufgebaut, der IS würde künftig Journalist*innenausweise ausstellen, um der Überwachung zu entgehen und von deutschem Grundrechtsschutz zu profitieren.
Third-Party-Rule
Im Club der Geheimdienste ist man gerne unter sich. Keine Information soll weiterverbreitet werden, außer, einer der Dienste verspricht sich davon einen Vorteil. Dritte sollen keine Kenntnis von den Inhalten erlangen, die Geheimdienste den Regierungen weltweit zur Verfügung stellen. Allerdings sind Dritte nach Auffassung der Geheimdienste schon die gewählten Parlamentarier, deren Gremien eigentlich das Handeln der Regierung kontrollieren sollen.
Doch schon die Berichte, die die Kontrollgremien verfassen, gehen BND-Präsident Bruno Kahl zu weit: »Je weniger öffentlich über einen Bericht geredet wird, um so besser. Das schließt meines Erachtens nach eine Berichtspflicht in Richtung Parlament aus.« Sein Vorschlag: Ein Kontrollgremium müsse im Bereich der Exekutive angesiedelt werden, damit es nicht in Konflikt mit der Third-Party-Rule gerät. Regierungsgremien, die Regierungshandeln kontrollieren? Für Parlament und Gesellschaft würde dies bedeuten, dass eine effektive Kontrolle nicht mehr möglich ist.
Unwirksame Kontrolle
Gabriele Cirener, Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), sollte für das unabhängige Gremium kontrollieren, ob der BND die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dafür wurde sie zu 50 Prozent vom Richteramt entlastet. Kontrolle als Halbtagsstelle?
Cirener musste seit ihrer Einsetzung im März 2017 vor allem Grundlagenarbeit leisten und das Gremium mit aufbauen. Neben ihr sind derzeit Richter Claus Zeng und Bundesanwalt Lothar Mau berufen, die ebenfalls am Bundesgerichtshof tätig sind. Angesichts einer sechsstelligen Zahl an Suchbegriffen, mit denen der BND das Internet durchsucht, ist das alle drei Monate tagende Gremium bestenfalls zu stichprobenartigen Prüfungen in der Lage.
Die Suchbegriffe des BND habe das Gremium aufgrund der Third-Party-Rule nicht prüfen dürfen. Ein Austausch mit der G10-Kommission, die die Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis zu prüfen hat und ähnliche Kontrollaufgaben verrichtet, ist dem unabhängigen Gremium nicht erlaubt. Geheimhaltung ist Pflicht.
»Das vor drei Jahren in Kraft getretene Gesetz über die Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung des BND hat diese zuvor eindeutig rechtswidrige Praxis leider legalisiert und mit eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten bemäntelt«, sagt André Hahn, der für die LINKE im parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) sitzt. »Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Einfallstor für anlasslose Massenüberwachung wieder schließt.«
Britische Musterlösung
Als Experte äußerte sich der Brite Tom Hickmann zu den Regelungen im Vereinigten Königreich. Der Umfang des dortigen Kontrollgremiums IPCO (Investigatory Powers Commissioners Officer), das aus erfahrenen Richtern, Polizisten und Geheimdienstlern besteht, wirkt schon jetzt wie eine gewünschte Musterlösung, auf die die Bundesregierung hinarbeitet. Dazu ein Gericht, an das sich von Bürger wenden können, selbst wenn sie nur plausibel annehmen können, dass sie überwacht werden sowie ein parlamentarisches Kontrollgremium.
»All diese drei Gremien haben Zugriff auf alle vertraulichen Materialien. Alle Mitarbeiter der Gremien brauchen sehr hohe Sicherheitsüberprüfungen«, hält Anna Biselli für Netzpolitik.org im Liveblog zur Verhandlung fest.
Ausblick
Es obliegt nun den Richter*innen in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des BND-Gesetzes zu entscheiden und Empfehlungen zu formulieren. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Verhandlung hat vor allem deutlich gemacht, dass die bisher eingerichtete Kontrolle nicht mehr als ein Feigenblatt sein konnte.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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