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Renate Künast mit Teilerfolg bei Herausgabe von Nutzerdaten

Landgericht Berlin revidiert ursprüngliches Urteil vom 9. September 2019 / Grünen-Politikerin legte erstmals Ausgangspost vor

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. In der juristischen Auseinandersetzung um üble Beleidigungen hat die Grünen-Politikerin Renate Künast jetzt vor Gericht einen Teilsieg errungen. Ihre Beschwerde wegen des Antrags gegen eine Social Media Plattform auf Herausgabe von Nutzerdaten war vor dem Landgericht Berlin nun doch teilweise erfolgreich, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das betrifft insgesamt 6 von 22 geprüften Kommentaren.

Damit revidierte die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ihren ursprünglichen Beschluss vom 9. September 2019. Das ursprüngliche Urteil hatte für heftige Reaktionen gesorgt, weil Künast demnach auch Beschimpfungen wie »Drecks Fotze«, »Schlampe«, »Sondermüll« und »Drecksau« hätte hinnehmen müssen.

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Wie das Berliner Landgericht mitteilte, hatte die Politikerin im Beschwerdeverfahren erstmals den Ausgangspost vollständig vorgelegt. Im Zuge dessen habe die Kammer ihr in sechs Fällen Recht gegeben. Demnach war für die Verfasser der Hasskommentare erkennbar, dass ein teilweises Falschzitat zugrunde lag.

Vor diesem Hintergrund hätten die Kommentare von sechs Nutzern einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch. Die Aussagen seien nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Vielmehr gehe es um einen gezielten »Angriff auf die Ehre der Antragstellerin«. Die Social Media Plattform, in diesem Falle Facebook, dürfe daher in diesen sechs Fällen die Nutzerdaten herausgeben. Auf die übrigen 16 Kommentare treffe dies indes nicht zu. epd/nd

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