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Empfänger von Arbeitslosengeld erhalten zunehmend Sperren
Linkspartei kritisiert die Zunahme der Sperrzeiten / 2018 waren fast 800.000 Menschen betroffen
Berlin. Fast 800.000 Empfänger von Arbeitslosengeld haben 2018 eine Sperre hinnehmen müssen. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Linke im Bundestag ausgewertet hat und über die zuerst die »Rheinische Post« (Montag) berichtete. Die Linke kritisierte die im Vergleich zu 2014 gestiegene Zahl von Sperren. 2014 wurden demnach noch insgesamt knapp 720.000 Sperrzeiten verhängt. »Das Arbeitslosengeld ist kein staatliches Almosen, sondern eine Versicherungsleistung, für die Beschäftigte einzahlen«, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl der Zeitung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des monatlichen Beitrags in die Arbeitslosenversicherung ein, um die Beschäftigten gegen eine kurzfristige Erwerbslosigkeit abzusichern. Wer allerdings gegen Auflagen verstößt oder seinen Job selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die maximale Bezugszeit des Arbeitslosengeldes verringert sich um diese Frist.
Wie aus den Zahlen, die auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, hervorgeht, wurden 2018 die meisten Sperrzeiten verhängt, weil sich Betroffene zu spät arbeitslos meldeten (rund 295.000). Rund 240.000 Menschen erhielten eine Sperre wegen anderer Meldeversäumnisse, rund 220.000, weil sie ihre Arbeit selbst aufgegeben haben.
Die Anzahl der Sperrzeiten ist den Daten zufolge seit 2013 kontinuierlich bis 2017 auf mehr als 810.000 gestiegen. 2018 ist sie im Vergleich zum Vorjahr also wieder leicht zurückgegangen. Nach Berechnungen der Linken ist sie 2019 bis Oktober aber wieder gestiegen. Zahlen für das komplette vergangene Jahr liegen noch nicht vor.
Für mehr als zwei Drittel der Betroffenen (rund 535.000) betrug die Sperrzeit 2018 den Angaben zufolge eine Woche. Rund 210.000 Arbeitslosengeld-Bezieher mussten die Sperre für die maximal möglichen zwölf Wochen hinnehmen. In den restlichen Fällen wurden Sperrzeiten von zwei, drei oder sechs Wochen verhängt. epd/nd
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