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Bundesrat pro Wolfs-Abschuss
Auch des Nutztierrisses »verdächtigen« Rudelmitgliedern droht nun das Gewehr
Ein Auto hat den sogenannten Problemwolf, dem in mehreren Landkreisen Schleswig-Holsteins über 60 Angriffe auf Schafe zur Last gelegt werden, totgefahren. Das schon stark verweste Tier war bereits im Januar in einem Wald bei Gifhorn in Niedersachsen gefunden worden. Die DNA-Untersuchung hat jüngst bestätigte: Es handelte sich um den Graurock mit der amtlichen Bezeichnung GW 924. Er war vom Umweltministerium in Kiel wegen seiner vielen Attacken auf Nutztiere zum Abschuss freigegeben worden. Eine solche Ausnahmegenehmigung unterlag bisher strengen Auflagen; diese sind nun gelockert worden: durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die der Bundestag bereits beschlossen hatte und die nun auch den Bundesrat passiert hat.
Zuvor war nur die Tötung eines ganz bestimmten, des Angriffs auf Schafe, Rinder oder andere Tiere »überführten« Wolfes erlaubt. Wäre ein nur »verdächtiger« Isegrim abgeschossen worden, drohte dem Mann oder der Frau am Gewehr ein Strafverfahren. Diese Rechtsunsicherheit ist nun beseitigt worden. Künftig ist der Abschuss auch erlaubt, wenn unklar ist, welcher Wolf aus einem Rudel Herdentiere angegriffen hat.
Hören die Nutztierrisse in einem bestimmten Gebiet nicht auf, so erläutert der Bundesrat, dann ermöglicht das veränderte Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung sei allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können. Nach wie vor muss die jeweilige Landesbehörde jeden Abschuss einzeln genehmigen, informiert die Länderkammer weiter. Zum Abschuss berechtigt sei »grundsätzlich die Jägerschaft«.
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) warb in seiner Rede vor dem Bundestag um Verständnis für die Novelle. Kaum jemand spreche den Tieren ihre Existenzberechtigung ab, aber: »Nicht jeder Wolf darf alles um jeden Preis«, betonte der Politiker. In Niedersachsens gebe es derzeit 30 Rudel, und in ihnen gebe es Wölfe, die Nutztierhaltern »begründete Angst« bereiten.
Der Ressortchef sprach sich dafür aus, in einem nationalen Plan zum Wolfsmanagement Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit denen die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann. Ihm gehe es darum, so Lies, »den Wolf als Art zu erhalten und die Akzeptanz für ihn bei den Bürgerinnen und Bürgern trotz aller Nutztierrisse dauerhaft zu sichern«.
Kurz ging der Minister auch jenen Wolf ein, der ihm viel Ärger und dem Land hohe Kosten beschert: »Roddy«, so haben ihn Wolfsfreunde nach seinem gut 40 Kilometer nördlich von Hannover gelegenen Revier bei Rodewald benannt, ist wegen zahlreicher Übergriffe auf Weidetiere schon vor einem Jahr zum Abschuss freigegeben worden. Doch bislang ist er seinen Häschern stets entkommen.
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