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Viel Lärm um wenige Schleier
Immer mehr Bundesländer verhängen »Burkaverbote« für Bildungseinrichtungen
Die Kleidung einer einzigen jungen Frau reichte aus, um Schleswig-Holsteins Landespolitik mehr als ein Jahr lang zu beschäftigen. Die Studentin der Ernährungswissenschaft war Anfang 2019 zu einem Botanik-Tutorium mit Nikab erschienen, mit einem Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt. Die Uni Kiel erließ daraufhin am 31. Januar 2019 ein Schleierverbot und bat die Landespolitik um Klärung. Zahllose parlamentarische Anhörungen und Stellungnahmen von Dutzenden Wissenschaftlern später war es schließlich so weit: Genau ein Jahr später, am 31. Januar 2020, legte die CDU ihren Vorschlag für ein ins Hochschulgesetz aufzunehmendes »Burkaverbot« vor. Doch daraus wurde nichts, denn die mitregierenden Grünen lehnten ab.
Während die Debatte in Schleswig-Holstein damit nun in ihr zweites Jahr geht, hat sie anderswo gerade erst begonnen: In Hamburg diskutiert die Koalition von SPD und Grünen, die bei der Wahl am kommenden Sonntag im Amt bestätigt werden dürfte, derzeit über eine Änderung des Schulgesetzes, um Gesichtsschleier in Klassenräumen verbieten zu können. »Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole«, erklärte Wissenschaftssenatorin und Grünen-Spitzenkandidatin Katharina Fegebank jüngst.
Auch in der Hansestadt reichte der Fall einer einzelnen Schülerin, um die Debatte auszulösen. Die Schulbehörde hatten die Eltern der 16-jährigen Nikab-Trägerin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Kind nicht im Unterricht verschleiert. Die Mutter klagte und bekam recht. In seinem Entscheid vom 3. Februar verwies das Hamburger Oberverwaltungsgericht auf die Glaubensfreiheit und fehlende Bestimmungen im Schulgesetz und spielte so den Ball zurück zum Gesetzgeber.
Vier Tage nach dem Hamburger Urteil kündigte das rheinland-pfälzische Bildungsministerium an, in eine schon geplante Neufassung des Schulgesetzes ein Verbot der Vollverschleierung aufnehmen zu wollen.
Eine entsprechende Novelle will Kultusministerin Stefanie Hubig (SPD) in den nächsten Wochen ins Kabinett einbringen. Ähnliches plant in Baden-Württemberg auch ihre CDU-Kollegin Susanne Eisenmann. In Reaktion auf das Hamburger Urteil kündigte sie vergangene Woche an, ebenfalls das Schulgesetz ändern zu wollen. Die Grünen, die im Ländle stärkste Kraft sind, kritisierten indes eine Scheindebatte. Die Zahl der Schleierträgerinnen tendiere gegen null.
Auch Linke-Politiker in Sachsen-Anhalt verwiesen vergangene Woche darauf, dass es kaum Frauen gebe, denen man das Nikab-Tragen verbieten könne. Dort will die Regierung von CDU, SPD und Grünen im März ein »Gesetz zum bereichsspezifischen Verbot der Gesichtsverhüllung« in den Landtag einbringen, das an Schulen gelten soll.
Einen Schritt weiter ist man in Niedersachsen. Dort beschloss der Landtag im August 2017 einen Gesetzesvorschlag, der ein »Burkaverbot« an Schulen vorsieht. Im Schulgesetz heißt es seitdem, Schülerinnen und Schüler dürften »durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren«.
Der einzige bekanntgewordene Fall einer vollverschleierten Schülerin in Niedersachsen lag da bereits Jahre zurück. Das Mädchen hatte im Schuljahr 2013/2014 begonnen, einen Nikab zu tragen. Vergeblich hatte die Schule daraufhin versucht, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, den Schleier abzulegen. Nach den niedersächsischen Landtagswahlen im November 2017 kündigte die CDU zwar an, das Verbot auch auf weitere Einrichtungen ausweiten zu wollen. Neue Gesetzesinitiativen blieben unter der derzeitigen Großen Koalition allerdings bisher aus.
Das weitgehendste Verbot von Burka und Nikab besteht unterdessen in Bayern. Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern nahm der Landtag des Freistaats im August 2017 ein »Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung« an. Dieses verbietet das Tragen von Gesichtsschleiern im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und Kindergärten. »Ein kommunikativer Austausch, der auch durch Blicke, Mimik und Gestik stattfindet« sei »Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung«, hieß es zur Begründung der Gesetzesänderung. Wie viele Frauen von dem Verbot betroffen sind, konnten die Behörden damals nicht mitteilen. Nach einer Recherche des Bayerischen Rundfunks war es keine einzige.
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