Mietendeckel nimmt in Bayern erste Hürde

Doppelt so viel Stimmen wie nötig für Volksbegehren

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 3 Min.

Das bayerische Volksbegehren »Sechs Jahre Mietenstopp« hat locker die erste Hürde genommen, rund 52 000 Menschen haben dazu unterschrieben. Damit wurde die notwendige Zahl von 25 000 Stimmen weit überschritten. Das vom Münchner Mieterverein angestoßene Volksbegehren will die Mieten in München und anderen bayerischen Städten für sechs Jahre einfrieren. »Das ist ein klares Zeichen. Die Bayerinnen und Bayern wollen den Mietenstopp. Wohnen muss wieder bezahlbar sein und zwar für alle, die in Bayern leben«, so Titus Schüller, Botschafter des Mietenvolksbegehrens für die bayerische Linkspartei.

Ziel des Volksbegehrens ist es, einen von den Initiatoren verfassten Gesetzentwurf rechtsgültig werden zu lassen. Darin heißt es: »Die Mieten- und Wohnraumfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Das vorliegende Gesetz bezweckt, die dramatische Preisentwicklung am Mietenmarkt in Bayern einzudämmen. Anders als das Grundgesetz enthält die Verfassung des Freistaates Bayern einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung.« Dort heißt es: »Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.« Dieses Verfassungsversprechen sei auf Konkretisierung durch das Gesetz zwingend angewiesen, so die Urheber des Volksbegehrens.

Zweites zentrale Anliegen des Volksbegehrens neben dem Mietenstopp ist, dass bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen künftig höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden darf. Neubauten ab 2017 sollen ausgenommen sein um den Wohnungsbau nicht zu bremsen. Vermieter wiederum, die bislang sehr wenig Geld verlangen, sollen ihre Mieten auch während der Sechs-Jahres-Frist auf bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen.

Jetzt prüft Bayerns Innenministerium, ob der Gesetzesentwurf verfassungsmäßig sei. Durchaus, meint Franz Mayer, Verfassungsrechtler an der Universität Bielefeld laut der »Süddeutschen Zeitung«. Er habe mit einem Kollegen ähnliche Überlegungen für Berlin angestellt und für den Stadtstaat ein Gutachten erstellt, wonach ein Mietendeckel auf Landesebene möglich wäre. Dies lasse sich ohne Weiteres auf Bayern übertragen. Begründet wird dies damit, dass es seit 2006 keine Bundeszuständigkeit für das Wohnungswesen mehr gebe. Und weil der Bund derzeit in der Wohnungsfrage nicht wirklich handele, könnten die Länder einspringen, soweit das mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: »Der Freistaat verfügt dabei für ein Mietpreisverwaltungsrecht über die erforderliche Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länderzuständigkeit stellt nämlich unter dem Grundgesetz den Regelfall dar. Es bedarf daher keiner gesonderten Begründung der Länderzuständigkeit durch einen bestimmten, definierten Kompetenztitel. Maßgeblich ist allein, ob sich aus dem Grundgesetz eine bundesrechtliche Kompetenzsperre für die vorliegende Ländergesetzgebung ergibt.« Das sei hier der Fall.

Lässt das Innenministerium das Volksbegehren zu, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen - etwa eine Million Menschen. Ist auch diese Hürde genommen, entscheidet der Landtag über den Gesetzesentwurf. Er kann ihn unverändert übernehmen oder es kommt zum Volksentscheid. Dann stimmt die Bevölkerung ab, ob der Gesetzentwurf in Kraft treten soll. Der Landtag könnte aber auch einen eigenen Entwurf zum Thema auf den Weg bringen.

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