Hintertüren und Trojaner für Verfassungsschutz

SPD unterstützt einen Gesetzentwurf Seehofers / Verfassungsschutz soll künftig Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die SPD ist einverstanden mit den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten neuen Befugnissen für den Bundesverfassungsschutz. »Es ist wichtig, dass die Überwachungsmöglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden den technischen Entwicklungen angepasst werden«, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Vogt, am Dienstag dem »Spiegel«. »Kein Verbrecher telefoniert heute noch über das Festnetz.«

Seehofers Entwurf sieht dem »Spiegel« zufolge vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig verschlüsselte Chatnachrichten von sogenannten »Extremisten« und potenziellen Terroristen mitlesen können soll. Demnach soll der Verfassungsschutz bei »besonders schweren Bedrohungen« die Möglichkeit der sogenannten »Quellen-Telekommunikationsüberwachung« (Quellen-TKÜ) bekommen.

Dadurch könnte der Inlandsnachrichtendienst heimlich einen Trojaner auf das Handy von Verdächtigen spielen, um die Kommunikation über Messenger wie WhatsApp oder Telegram überwachen zu können. Außerdem würde der Verfassungsschutz auch die Befugnis für die sogenannte Online-Durchsuchung bekommen. Beides darf bisher nur die Polizei.

Als Begründung werden in dem Entwurf, über den auch das ZDF berichtet hatte, »die aktuellen Herausforderungen« im Bereich des »internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus« angeführt. Um diese Gefahren abzuwehren, bräuchten die Geheimdienste »zeitgemäße digitale Aufklärungsbefugnisse«.

Seehofer hatte im Frühjahr 2019 einen ersten Entwurf vorgelegt. Die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte sich noch gegen das Vorhaben gestellt. Nach den rechtsextremen Gewalttaten der vergangenen Monate hat die SPD ihre Haltung nun aber offenbar geändert.

Gestrichen hat das Bundesinnenministerium den Berichten zufolge den Passus, demzufolge der Verfassungsschutz die Möglichkeit bekommen sollte, auch radikalisierte Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ins Visier nehmen zu können. Der Verzicht stößt auf Kritik bei der Union. Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte dem »Spiegel«: »Offensichtlich sind kritische Punkte aus dem Entwurf genommen worden, um schneller durchs Kabinett zu kommen.« Für eine Altersgrenze von 14 Jahren sehe er »weder Sinn noch Notwendigkeit«. AFP/nd

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