Es war einmal eine kühne Idee

Vom demokratischen Traum zum Kahlschlag: Die Vorgeschichte der Treuhand.

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 6 Min.

Es war die 12. Sitzung des Runden Tisches, angesetzt für den 12. Februar 1990. Die DDR hatte bereits eine Wende hinter sich und steckte mitten in einer nächsten. Die Wochen und Monate zuvor waren von Aufbegehren geprägt, von der Sehnsucht nach und Hoffnung auf einen dritten Weg, dem demokratischen Sozialismus. Doch längst blies der Wind scharf aus dem Westen. Von einer eigenständigen Erneuerung der DDR war nicht mehr viel die Rede, auch Überlegungen über eine Föderation wackelten schon. Helmut Kohl hatte den Zug der »Einheit« aufs Gleis gesetzt. Die Regierung Hans Modrows, auf die der Runde Tisch großen Einfluss hatte, war zum Reagieren verdammt.

An jenem 12. Februar 1990 lag dem Gremium die Vorlage 12/29 vor: ein »Vorschlag zur umgehenden Bildung einer Treuhandgesellschaft (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am ›Volkseigentum‹ der DDR« - eingebracht von der Gruppe »Freies Forschungskollegium ›Selbstorganisation‹ für Wissenskatalyse an Knotenpunkten«.

Ökonomie per Volksentscheid?

Was heute merkwürdig klingt, entsprach der damaligen Aufbruchszeit. Die Krise des Staatssozialismus entfesselte neue Ideen, kühne Ansätze, die zuvor unter der Decke geblieben waren. Im Falle dieses Kollegiums ging es um Versuche, »Konzepte der Physik des Komplexen, der Kybernetik und Organisationstheorie auf die Lage der Gesamtgesellschaft« anzuwenden. So hat es später Wolfgang Ullmann beschrieben, der die Gruppe mitgegründet hatte und einer der Frontleute von »Demokratie Jetzt« war. Die jungen Wissenschaftler hatten engen Kontakt zur Bürgerbewegung. So kam ihr Vorschlag auf jenen Runden Tisch, der faktisch eine Nebenregierung war.

Als Treuhand ist heute jene Privatisierungsbehörde berüchtigt, die Betriebe zerschlug und Menschen arbeitslos machte. Es hatte aber nicht nur eine Vorläuferin gegeben, jene Treuhand, die Anfang März 1990 von der Modrow-Regierung geschaffen wurde - zur »Bewahrung des Volkseigentums im Interesse der Allgemeinheit«. In Gestalt besagter Vorlage 12/29 ging dieser noch eine weitere und weiterreichende Idee voraus.

Jenes Forschungskollegium strebte nämlich an, das bisher nominale Volkseigentum »in eine Form« zu transformieren, »die den Rechts- und Eigentumsverhältnissen der Bundesrepublik entspricht«. Dies schien nötig, weil »eine baldige Angliederung« zu erwarten war. Der gesellschaftlich produzierte Reichtum sollte über eine Holding, die Anteilsscheine an alle Bewohner der DDR ausgeben würde, erst zu wirklichem Volkseigentum werden: Alle späteren Entscheidungen über Verkäufe, Produktionsentwicklung oder Gewinnausschüttungen sollten in diesem wirtschaftsdemokratischen Konzept »nur durch die (...) Entscheidungen der DDR-Bevölkerung festgelegt werden können«. Das Statut sollte durch Volksentscheide definiert werden. Man hoffte, so auch das Kapital anzuziehen, das die kriselnde DDR-Ökonomie brauchte - ohne aber diesem exklusive Verfügungsgewalt zu gewähren.

Der Historiker Jörg Roesler erinnert sich, wie »nach heftigen Debatten zwischen der Bürgerrechtsbewegung und der Regierung von Hans Modrow« im März 1990 eine Treuhandanstalt die Arbeit aufnahm, die sich bereits deutlich von der Idee des Forschungskollegiums unterschied. Wolfgang Ullmann hat später von »maßgebenden Fehlentscheidungen« gesprochen.

Überhaupt kam der grundlegend andere, viel weiter gefasste Sinn des Ur-Vorschlags schnell unter die Räder. Denn es ging hier nicht nur um Anteilsscheine, die das Problem des »bis heute«, wie Ullmann um 2000 schrieb, für die frühere DDR-Bevölkerung »nicht befriedigten Anrechts auf ihre Anteile am Volkseigentum« lösen sollten. Es ging jenem Kollegium um »den Bruch mit dem traditionellen Eigentumsrecht, das Kapitalismus und Sozialismus verbindet«. In einer Rede formulierte Ullmann: »Es ist auf einmal der Horizont verlassen, aus dem unser Rechtsdenken kommt, nämlich das Gegenüber von Sache und Person. Aus diesem Horizont von Sache und Person heraus treten wir ins Geflecht von Personen, Funktionen und Strukturen.«

Was Ullmann hier als »neues Denken« beschrieben hat, gehört zu jenen Vorschlägen des Wendeherbstes, die einen »dritten Weg« vor Augen hatten. Dass sich solche Visionen nicht durchsetzen konnten, spricht nicht unbedingt gegen sie selbst. Allerdings kann im Rückblick auch nicht übersehen werden, dass sowohl die Geschwindigkeit des Umbruchs, die »Wende in der Wende« mit dem Ergebnis großer Zustimmung zum Modell »Nachbau West« und auch ein gewisser Graben zwischen den eher kleinen Kreisen der Opposition - den Intellektuellen - und der Gesamtbevölkerung die Umsetzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt hatten.

Zeitmangel und politischer Druck

Wäre eine andere Treuhand trotzdem möglich gewesen? Es ist Skepsis angebracht. Christa Luft, damals DDR-Wirtschaftsministerin, hat die ursprüngliche Idee einer Treuhandgesellschaft nach dem Vorschlag des Forschungskollegiums als »kostenlose Übertragung des Volkseigentums an die Bevölkerung mittels Anteilsscheinen« charakterisiert. »Theoretisch war das eine Möglichkeit, praktisch gab es dazu, angesichts des Zeit- und des politischen Drucks, keine Chance.« Sie habe dem Vorschlag »emotional sehr nah« gestanden, »es waren ja Menschen von hier, die alles geschaffen haben«.

Aber hätte so schnell der Marktwert ermittelt werden können, aus dem sich die Anteilsberechtigung ergeben sollte? Auch waren politische Fragen offen: »Wer sollte wie viel bekommen? Die nicht mitarbeitende Zahnarztgattin genauso viel wie der unter Tage malochende Kalikumpel?« Und ökonomische sowieso: »Das Problem war doch, die DDR-Wirtschaft brauchte eine Modernisierung, die kostete viel Geld. Und wenn Eigentum verschenkt wird, hat man gar nichts.« Ihr Fazit: »Die Volksaktie war unter gegebenen Umständen keine tragfähige Idee.«

Der marxistische Philosoph Wolfgang Fritz Haug, der vom Westen her den Umbruch in der DDR bangend und hoffend in einem Tagebuch festhielt, verwies seinerzeit noch auf einen anderen Punkt: Das Eigentum an Produktionsmitteln nehme »den Schein wirklichen Volkseigentums in dem Moment an, wo man zu seiner kapitalistischen Privatisierung ansetzt«.

Das war in mehrerlei Hinsicht gut prognostiziert. Kaum drei Wochen nach der Vorlage mit der Nummer 12/29 wurde die DDR-Treuhand eingesetzt. Kurz danach brachten die Volkskammerwahlen jenem Bündnis den Sieg, das auf Kohls Zug aufgesprungen war. Seit dem Versprechen einer raschen Währungsunion, das in weiten Teilen der DDR-Bevölkerung die Haltung zur Einheit veränderte, war zudem klar, dass die ökonomischen Grundlagen eines eigenständigen Entwicklungswegs prekär, wenn nicht verschwunden waren. Im Westen kündigte sich damals eine Wirtschaftskrise an, die auf Export getrimmte Bundesrepublik brauchte dringend zusätzliche Märkte. »Unbeschränkter Zugang zu neuen Märkten«, so Historiker Roesler, »winkte nun mit Kohls Vereinigungspolitik, die die ostdeutsche Wirtschaft schutzlos der westdeutschen Konkurrenz auslieferte.«

Das war weder im Interesse des Treuhand-Vorschlags des Freien Forschungskollegiums, noch im Sinne der von Modrow installierten Treuhand. Im Mai 1990 legten Kanzleramt und Bundeswirtschaftsminister das »Bonner Konzept« für ein Treuhandgesetz vor, das ausdrücklich auf eine schnelle Privatisierung ausgelegt war.

Der frühere Bürgerrechtler, spätere Grünen- und heutige CDU-Politiker Günter Nooke nannte diese Regelungen »zur Privatisierung und Reorganisation des Volkseigentums« damals eine »Volksenteignung in nie da gewesenem Ausmaß«. Aber da gaben längst andere den Takt vor. Und auch den Inhalt von Gesetzen. Ende Juni trat in der DDR ein Treuhandgesetz in Kraft, »das die bis dahin geltenden Vorgaben der Modrow-Regierung« kassierte. Und das nach den Worten von Wolfgang Ullmann »auf das Gegenteil von dem hinauslief, was der Vorschlag am Runden Tisch bezweckte«.

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