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»Assanges Verzweiflung ist groß«
Die erste Woche des Abschiebeverfahrens ist abgeschlossen. Nicht nur der Whistleblower selbst ist unter Druck
Wikileaks-Gründer Julian Assange galt in den letzten Jahren als umstritten - gegen ihn wurden diverse Vorwürfe erhoben, unter anderem auch der Vergewaltigung. Mit den Berichten des UN-Folterbeauftragten Nils Melzer schien sich das geändert zu haben. Melzer arbeitete heraus, dass die über Jahre aufrechterhaltenen Vorwürfe, die nie zu einem Verfahren führten, dazu beitrugen, Assange psychisch zu zersetzen.
Bei solchem Vorgehen wird auch von »Character-Assassination«, also einem gezielten Angriff auf Reputation und Glaubwürdigkeit einer Person, gesprochen. Kurzfristig entzieht ein solcher Angriff die Überzeugungskraft bei politischen Positionen. Es werden Straftaten thematisiert oder fälschlich behauptet. Der Effekt: Menschen nehmen Abstand von der Person, besonders, wenn der Vorwurf sexualisierte Gewalt, Drogen oder psychische Probleme umfasst. Mittelfristig wird auch das Umfeld angegriffen, das sich mit der Person solidarisch zeigt.
Die Veröffentlichungen, an denen Assange mitwirkte, umfassen Wirtschafts-, Politik- und Umweltthemen. Hauptgrund für die Angriffe auf ihn dürften aber die Enthüllungen zu Menschenrechtsverletzungen durch Geheimdienste und Militärs sein. Diese betreffen, neben den USA, auch Großbritannien und Deutschland.
Melzer in der Kritik
Melzer rückte mit einem im Januar veröffentlichten Interview die Geschichte um Assange in ein neues Licht, arbeitete auf, ordnete und fand breiten Anklang. Für seine Darstellung wird aber nun auch er öffentlich angegriffen. In einem Artikel in der »Neuen Zürcher Zeitung« warf die Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle ihm die Verbreitung von Verschwörungstheorien vor und unterstellte einen »lockeren Umgang mit dem Begriff Folter«.
Melzer kontert, dass insbesondere »weiße Folter« bei strafrechtlichen Prozessen sehr häufig vorkomme. Dabei handelt es sich um Methoden, die nicht zu unmittelbaren körperlichen Schäden führen. Schlafentzug, Isolation und Nacktheit sind schon im Fall der Wikileaks-Informantin Chelsea Manning belegt und brachten sie mehrfach an die Grenze zum Suizid. Kollektive Misshandlungsszenarien sowie organisiertes Mobbing seien auch im Fall von Assange anzunehmen, sagt Melzer.
»Wenn die Grundrechte einer Person zehn Jahre lang in jedem Stadium jedes Verfahrens massiv verletzt werden«, schreibt Melzer, »wenn diese Fehler in keinem Fall korrigiert werden und sich die involvierten Staaten konsequent weigern, mit den hierfür mandatierten Uno-Mechanismen zu kooperieren, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer völkerrechtskonformen ›alternativen Erklärung‹ erfahrungsgemäß nahe null.«
Nach Ansicht von Hörnle sei es auch »diskussionswürdig«, dass es sich bei Assange um einen Vertreter »des klassischen investigativen Journalismus« handelt. Er sei in Computersysteme eingedrungen und habe unreflektiert veröffentlicht. »Wer Hunderttausende von Dokumenten veröffentlicht, kann nicht ernsthaft und verantwortungsbewusst für jedes einzelne Dokument durchdacht haben, welche Konsequenzen die Veröffentlichung für Individuen und die öffentliche Sicherheit haben könnte«, so Hörnle.
Melzer widerspricht auch in diesem Punkt. Assange gelte zwar als Hacker, jedoch veröffentliche Wikileaks überwiegend Dokumente, die durch Informanten zugespielt wurden. Nach redaktioneller Bearbeitung und Veröffentlichung in Kooperation mit namhaften Medien stehen die Dokumente bei Wikileaks zur Verfügung.
Journalisten, die mit Assange zusammengearbeitet haben, bestätigten in den letzten Wochen immer wieder öffentlich, dass eine redaktionelle Bearbeitung stattfindet. Gegen Hörnles Darstellung spricht auch, was Beobachter, Anwälte und Unterstützer nach Beginn der Anhörungen im Auslieferungsverfahren in London am 24. Februar schildern.
Erschwerte Prozessführung
Renata Avila ist Sprecherin des Teams von Anwälten, das Assange vertritt. Im Gespräch mit »nd« schilderte sie, wie die Verhandlungen in London geführt werden. »Es ist wichtig, dass die Menschen verstehen, dass es aktuell nicht um die Veröffentlichungen geht, sondern um die Auslieferung an die USA«, sagt die 39-Jährige. Ihr Mandant sitzt in einem Glaskasten und hat keinen permanenten Kontakt zu seinen Anwälten. Die Entscheidung darüber liegt in den Händen der Richterin.
»Es wäre logisch für jemanden, von dem keine Gefahr ausgeht, dass er neben seinen Anwälten sitzen darf«, sagt Avila. Die Richterin erlaube zwar, dass Assange jederzeit für Konsultationen unterbrechen dürfe, jedoch seien Gespräche durch die Glasscheibe nicht vertraulich möglich, ohne das die Anklagevertretung den Anlass und den Inhalt mitbekommen.
Das Verfahren sei so weder taktisch noch organisatorisch sinnvoll zu führen. »Würden wir jedes Mal einen anderen Raum aufsuchen, dann würde sich das Verfahren über mehrere Wochen hinziehen. Jeder Tag ist unglaublich kostspielig«, berichtete Avila. Dabei geht es nicht nur um die Prozesskosten, sondern auch um die Kosten der Familie, die aus Australien anreiste. »Es ist eine Strategie, das Verfahren so weit auszudehnen, dass am Ende niemand dauerhaft vor Ort ist oder einen Überblick hat« kritisiert Avila.
Schon die Vorbereitung auf den Prozess im Gefängnis Belmarsh sei nicht möglich. Allein die Akten füllten mittlerweile eine ganze Wohnung. Auch einen Internetzugang gebe es nicht. Über ihren Mandanten sagt Avila: »Seine Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit ist groß.« Nur drei Stunden pro Woche gebe es direkten Kontakt zu ihm.
Diskussion um Pressefreiheit vermeiden
Einen Beleg für die Gefährlichkeit der Wikileaks-Veröffentlichungen hat die US-Seite bisher nicht vorgebracht. Joseph Farrell, Wikileaks-Botschafter und Mitglied des Zentrums für investigativen Journalismus (CIJ), hält fest, die US-Anwälte versuchten, den Vorwurf der Verletzung der Pressefreiheit durch einen möglichen Prozess gegen Assange zu umgehen. »Sie sehen Julian nicht als Journalisten, der etwas veröffentlicht hat, sondern als jemanden, der mit eingestuften Informationen gehandelt hätte«, sagte Farrell dem »nd«.
»Man stellt ihn nicht als politischen Akteur dar, sondern als Anarchisten, der nur das staatliche Handeln stören wolle.« Die Relevanz des Falles für den Journalismus sei groß, denn es passiere selten, dass Herausgeber angeklagt werden. Nur einzelne Journalisten seien bislang vor Gericht gestellt worden. Eine Auslieferung und mögliche Verurteilung Assanges zu 175 Jahren Haft schaffe einen folgenschweren Präzedenzfall.
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