»Ordnungsgemäß abgeflattert«

Der Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss im Bundestag befragt Polizeizeugen, deren Aussagen Stoff für Verschwörungstheorien bieten

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 4 Min.

Als mit Zeuge Jörg Engel der öffentliche Teil des Sitzungstages beginnt, ist nur wenig Publikum vor Ort. Engel oblag die Tatortsicherung am Anschlagsabend. Die dreißig Dienstjahre des Kriminalhauptkommissars haben ihre Spuren hinterlassen. Engel spricht vom »abflattern« des Tatortes und kümmerte sich darum, dass Menschen jeweils auf der vorgesehenen Seite des verwendeten Flatterbandes standen. Dienstbeflissen hatte er sich an Vorschriften der Tatortarbeit gehalten, die auch im Jahr 2016 noch vorsahen, ein Tatort dürfe bis zum Eintreffen der Forensiker am besten gar nicht angerührt werden.

Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser fragt, warum nach den Anschlägen in Paris 2015 und dem Anschlag in Nizza 2016, bei denen die Täter Ausweispapiere hinterlassen hatten, nicht umgehend nach solchen gesucht wurde. Zeuge Engel wirkt unsicher. Einerseits war ihm und seinen Teams um 21:45 Uhr klar, dass ein in der Nähe festgenommener Pakistaner nicht der Täter sein konnte. Es wurden keine Blutspuren, keine Splitter oder Verschmutzungen gefunden, die auf die Amokfahrt hätten deuten können. Andererseits suchte Engel nicht nach Hinweisen auf den flüchtigen Täter und wartete »händeringend auf eine Fachdienststelle vom LKA Berlin«.

Martina Renner (Linke) hinterfragt die Kommunikationswege, die an diesem Abend genutzt wurden, sucht nach Hinweisen, ob Details aus der Ermittlerarbeit frühzeitig in Chatgruppen besprochen oder über unsichere Leitungen kommuniziert wurden. Immer noch ist unklar, wie Pegida-Initiator Lutz Bachmann in einem Tweet am Anschlagsabend frühzeitig das korrekte Täterprofil benennen konnte. Engel druckst herum. Chatgruppen gäbe es bei der Polizei sicherlich. Diese hätten aber rein private Zwecke und würden keine dienstlichen Inhalte umfassen. »Was anderes kann ich mir auch nicht vorstellen«, meint Engel.

Auch Zeuge T. V., der beim Bundeskriminalamt die Auswertung der Videos vom Anschlagsabend vorgenommen hatte, ist mit Fragen zur Methodik seiner Arbeit konfrontiert. Die Parlamentarier suchen nach einer strukturierten Auswertung des Videomaterials, die T. V. nicht liefern kann. Der Anspruch, jedes Video müsse zunächst zeitlich eingeordnet und dann inhaltlich ausgewertet werden, ist offensichtlich nicht erfüllbar. Den Parlamentarier*innen liegen Aufnahmen vor, deren Laufzeit allein mehrere Monate beträgt. Eine qualitative Auswertung, welche Personen zu sehen sind, wie sich diese in verschiedenen Videos wiederfinden und Rückschlüsse auf die Bedeutung, scheinen nicht möglich.

Die Aussagen zum Tatabend lassen viel Raum für Spekulationen. Die Zeugen, die bisher zu den Abläufen der Ermittlungen aussagten, werfen Fragen auf, die auch zu Fehlschlüssen führen können. Die Aussage, es seien keine Spuren von Anis Amri in der Fahrerkabine gefunden worden – lediglich Fingerabdrücke an der Aussenseite der Fahrertür konnten nachgewiesen werden –, ist eher ein Indiz für die Unvollständigkeit der Ermittlungsunterlagen als ein Beleg dafür, dass es ein anderer Täter gewesen sein müsse.
Die Parlamentarier*innen arbeiteten heraus, dass es keinen abschließenden Bericht aller ausgewerteten Spuren gibt. So ist nicht klar, wie viele DNA-Spuren gefunden wurden. Passt das Spurenbild zu einem Lastwagen, in dem mindestens der Fahrer über Wochen und Monate arbeitet und lebte? Wie viele Spuren des mittlerweile anzunehmenden Dutzends von Personen, die allein am Anschlagabend in der Fahrerkabine gewesen sind, wurden gefunden? Wie viele Spuren konnten nicht zugeordnet werden? Es wirkt, als habe man in den Wochen der Auswertung der Spuren das Interesse daran verloren, alle Spuren auszuwerten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Bisher ist kein Bestreben der Parlamentarier*innen bekannt, eine kriminologisches Gutachten zur Qualität der Spurensicherung erarbeiten zu lassen, das Inkonsistenzen belegen könnte.

Deutlich wird aber: Die Auswertung aller Beweise ist mit einem Untersuchungsausschuss, der sich vieles erst gegen Widerstände der Bundesregierung erstreiten muss, immer weniger leistbar.

Auch das Coronavirus hatte an diesem Donnerstag seinen Weg in den Bundestag gefunden, ganz ohne infizieren zu können: Der eigentlich geplante Zeuge des Bundeskriminalamtes A. H. durfte wegen der Pandemie nicht aus Rom anreisen. Von den verbliebenen drei Zeugen des Tages wurde in nicht-öffentlicher Sitzung Zeuge Emrah C. vernommen, der als relevante Führungsperson in der Fussilet-Moschee gilt und der in Kürze abgeschoben werden soll.

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